Aufgrund einer Forderung aus 2010 beantragt der Gläubiger im Jahre 2010 einen Mahnbescheid gegen den Schuldner.
Schuldner legt Widerspruch ein.
Gläubiger zahlt Gerichtskostenvorschuss und erhält vom Gericht Anfang 2011 die Aufforderung den Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen.
Wann verjährt die Forderung ?