Ende Vergütungsanspruch und Zeitraum Schlussrechnung bei unklarem Todeszeitpunkt

  • Hallo,

    vielleicht könnte ihr mir bei folgendem interessanten Fall helfen, was mich sehr freuen würde:


    Ein Betroffener wurde vermisst und später tot aufgefunden, ein genauer Todeszeitpunkt nicht feststellbar. Nunmehr fragt der Berufsbetreuer, bis zu welchem Datum er die Schlussrechung einreichen müsse und Vergütung beanspruchen könne.

    der Ablauf in chronologischer Reihenfolge:

    18.09.13 Vermisstenanzeige durch Betreuer

    23.11.13 Auffinden der Leiche, vermutliche Todeszeit 11.09.13-24.10.13

    14.11.13 letzte Kontobuchung durch Betreuer veranlasst

    06.12.13 Betreuer erfährt durch Polizei von Tod des Betroffenen, entsprechendes Fax liegt vor


    Bis wann darf er nun Vergütung beanspruchen (24.10.13 als spätester Todeszeitpunkt oder 06.12.13 da hier der Betreuer erst Kenntnis erlangte) und muss die Schlussrechnung erstellen?


    Vielen Dank schon einmal für eure Hinweise.

  • Die Betreuung endet immer mit dem Tod des Betreuten, nicht im Zeitpunkt, wann der Betreuer es erfährt. Ich würde daher den letzten Tag nehmen, der in der Sterbeurkunde angegeben ist (hier vermutlich 24.10.13)

  • :daumenrau
    Bist mir zuvorgekommen Cromwell.
    Aber nur so wird ein ( rechtlich haltbarer ) Schuh draus.
    Ob der Schuh auch wetterfest ist , dürfte für die Lösung ohne Belang sein.

    Es wird gern mal übersehen , dass es in § 1908 i BGB nicht nur Verweisungen in das Vormundschaftsrecht gibt , sondern auch in das Sorgerecht von Eltern.

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