Hallöchen,
habe MB-Antrag eines Anwalts, der die Kosten eines früheren Mahnbescheids in einem neuen Mahnverfahren mit geltend machen will. Hab ihm mitgeteilt, dass die Kosten im jeweiligen Verfahren geltend zu machen. Am Telefon hab ich ihm dann auch noch mal versucht zu erklären, dass er quasi selbst schuld ist, wenn er für die Verfahrenskosten keinen VB beantragt, obwohl der Schuldner die Hauptforderung etc. bezahlt hat nach MB-Erlass. Sein Argument war es würde nirgendwo geschrieben stehen, dass das nicht ginge. Habe so auf Anhieb Rechtssprechnungs mäßig auch nichts gefunden.
Hat von euch vielleicht jemand nen Verweis parat, da ich befürchte, dass mich der nette Herr bald wieder kontaktieren wird und eine stichhaltige Antwort von mir will.
Vielen Dank schon mal...