Hallo,
die Kindesmutter hat als Prozessstandschafterin (§ 1629 Abs. 3 BGB) für das Kind Unterhalt eingeklagt, da zum Zeitpunkt der Klage ein Scheidungsverfahren anhängig war.
Nunmehr beantragt die Kindesmutter Umschreibung des Urteils auf das Kind gemäß § 727 ZPO und fügt einen Beschluss bei, demnach die elterliche Sorge alleine auf die Mutter übertragen wurde.
Meine Frage:
Fällt die Prozesstandschaft durch Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter weg (sodass nun auf das Kind umgeschrieben werden kann)?
Fällt die Prozessstandschaft durch rechtskräftige Scheidung der Ehe weg?
Danke & Gruß
Peter