Hallo,
das Jobcenter beantragt die Erteilung einer RNF bzgl. Ehegattenunterhalt. Die übergegangenen Beträge wurden durch entsprechende Bescheide und einer Aufstellung nachgewiesen. Ich stolpere jedoch über eine Formulierung in dem Urteil und bin mir nicht ganz sicher, ob hier überhaupt eine RNF erteilt werden kann.
Der Tenor des Urteils lautet wie folgt (Beträge und Daten sind von mir gelöscht worden):
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab dem XX.XX.2008 zu zahlen in Höhe von XXX€ monatlich für die Zeit bis zum XX.XX.2010, in Höhe von XXX€ monatlich für die Zeit vom XX.XX.2010 bis XX.XX.2010 sowie in Höhe von XXX€ monatlich ab dem XX.XX.2010 abzüglich monatlich gezahlter XXX€ bis einschließlich XX.XX.2010€, zahlbar an die Antragsgegnerin ab dem XX.XX.2010 jeweils im voraus sowie an die Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE SGB II XXX) bis zur Höhe der an die Antragsgegnerin gezahlten Leistungen, darüber hinaus zahlbar an die Antragsgegnerin.
Ist das überhaupt eine RNF, da die ARGE = jetziges Jobcenter in dem Titel mit aufgeführt ist? Es fehlt doch zu Gunsten des Jobcenters nur die Bezifferung des Betrages, der jetzt vorgelegt wurde. Käme auch die Erteilung einer Klausel nach § 726 in Betracht?
LG Grottenolm