Rechtsnachfolgeklausel Jobcenter - Zahlbestimmung im Urteil

  • Hallo,

    das Jobcenter beantragt die Erteilung einer RNF bzgl. Ehegattenunterhalt. Die übergegangenen Beträge wurden durch entsprechende Bescheide und einer Aufstellung nachgewiesen. Ich stolpere jedoch über eine Formulierung in dem Urteil und bin mir nicht ganz sicher, ob hier überhaupt eine RNF erteilt werden kann.

    Der Tenor des Urteils lautet wie folgt (Beträge und Daten sind von mir gelöscht worden):
    Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab dem XX.XX.2008 zu zahlen in Höhe von XXX€ monatlich für die Zeit bis zum XX.XX.2010, in Höhe von XXX€ monatlich für die Zeit vom XX.XX.2010 bis XX.XX.2010 sowie in Höhe von XXX€ monatlich ab dem XX.XX.2010 abzüglich monatlich gezahlter XXX€ bis einschließlich XX.XX.2010€, zahlbar an die Antragsgegnerin ab dem XX.XX.2010 jeweils im voraus sowie an die Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE SGB II XXX) bis zur Höhe der an die Antragsgegnerin gezahlten Leistungen, darüber hinaus zahlbar an die Antragsgegnerin.

    Ist das überhaupt eine RNF, da die ARGE = jetziges Jobcenter in dem Titel mit aufgeführt ist? Es fehlt doch zu Gunsten des Jobcenters nur die Bezifferung des Betrages, der jetzt vorgelegt wurde. Käme auch die Erteilung einer Klausel nach § 726 in Betracht?

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ich wusste gar nicht, dass das Jobcenter auch Ehegattenunterhalt "vorstreckt"...

    Mich irritiert auch, dass ein Urteil vorliegt, Unterhalt aber erst seit 2010 tituliert ist. Müsste es dann nicht richtigerweise ein FamFG-Verfahren sein, das durch Beschluss (statt durch Urteil) beendet wurde?

    Meines Erachtens kannst du hier gar keine Klausel zugunsten der ARGE erteilen. Die Forderung des jobcenters, das allerdings nicht eigenständiger Beteiligter des Verfahrens ist, ist im Urteil enthalten. Einen Forderungsübergang kann man prüfen, der kann allerdings m.E. nur soweit erfolgt sein, wie die Forderung des jobcenters nicht bereits tituliert ist. Insoweit käme eventuell eine RNF-Klausel in Betracht.
    Im Übrigen guckt das jc in die Röhre.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Das Scheidungsverfahren wurde 2006 anhängig. Der Ehegattenunterhalt wurde 2008 abgetrennt.
    Die ARGE hatte sich in dem Verfahren nicht gemeldet, geschweige denn Anträge gestellt (soweit ich das in den 2 Bänden überblickt habe).

    Hier ist noch ein Passus aus den Urteilsgründen:

    Bis zur Höhe bezogener Leistungen der ARGE ist der titulierte Unterhalt für die Zeit vom XX.XX.2008 bis zum XX.XX.2010 zu zahlen an die ARGE SGB II XXX, für die Zeit ab dem Monatsersten nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung ist die Antragsgegnerin sowohl prozessführungsbefugt als auch aktivlegitimiert.

    Der titulierte Unterhalt ist höher als die durch die ARGE (Jobcenter) gezahlten Beträge. RNF liegt nicht vor, Klausel wäre zu verneinen (so meine Meinung).
    Das Problem wird sich dann aber bei der Vollstreckung zeigen. Das Vollstreckungsorgan kann aus dem vorliegenden Urteil nichts entnehmen, da für das JC genaue Beträge nicht enthalten sind.

    LG Grottenolm

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  • Der "Forderungsübergang" wird dir also für die Zeit vor dem XX.XX.2010 nachgewiesen? Für den Zeitraum nach diesem Stichtag könnte eine RNF möglich sein, vorher definitiv nicht. Da wurde unmittelbar zugunsten der ARGE tituliert, die daraus aber nicht vollstrecken kann.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

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  • Patweazle
    Zu meiner 2. Ergänzung und Deiner Nachfrage:

    Tituliert lt. den Gründen wurde für die ARGE der Zeitraum Mai 2008 bis April 2010.
    RNF-Klausel durch das JC wurde beantragt für den Zeitraum Mai 2008 bis Juli 2010.

    Ausgehend davon, hat das JC bereits einen Titel für den erstgenannten Zeitraum. Eine RNF könnte ich nur für die Monate Mai - Juli 2010 erteilen.

    LG Grottenolm (für heute gehe ich in den Feierabend:))

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Frisch erholt am Morgen geht doch noch einiges ;).

    Ich habe das JC jetzt darauf hingewiesen, dass ich für den titulierten Zeitraum eine RNF von der ARGE auf das JC gemäß § 727 ZPO erteilen werde (s.a. LG Zwickau, 8 T 37/11).

    Für den Zeitraum Mai bis Juli liegt ein Forderungsübergang nach § 33 SGB II vor. Hierfür werde ich eine entsprechend bezifferte Klausel erteilen.

    Vielen Dank für die Gedankenanstöße
    Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Stimmt, die ARGE gibt's ja gar nicht mehr...

    wenngleich wir uns im Hinblick auf die Rechtsnachfolge Arge - Jobcenter nicht einig sind... so hast du doch ne gute Lösung gefunden :)

    Danke für's Teilhabenlassen!

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