Hallo ihr Lieben,
ich möchte euch gerne einen Fall einer Kollegin vorstellen und um Meinungen, Ideen und Ratschläge bitten. Leider eilt es ein wenig, da morgen schon der Gerichtstermin ist.
Folgender Fall:
- KM (chinesischer Abstammung) und KV leben mit 2 minderfährigen Kindern in Deutschland (1 Kind lebt in China)
- bzgl. eines Kindes ist schon Pflegschaft (ich glaube Aufnethaltsbestimmung) angeordnet (Pfleger: JA)
- KV vertetzt KM infolge einer grausamen Straftat so, dass sie im Koma liegt und schwer verletzt ist
- per einstweiliger AO Entzug der Personensorge des KV (Pfleger: JA)
- Feststellung Ruhen der e.S. der KM durch Rpfl.
- neues Ri-Verfahren auf kompletten Entzug der e.S. KV
(Ri verbindet das Verfahren Ruhen e.S. mit seinem Verfahren und nimmt den Beschluss hinsichtlich des Ruhens der KM aus der Akt;
anschließend: Entscheidung: Entzug e.S. KV und Entzug e.S. KM)
- neues Ri-Verfahren (Wechsel der Vormundschaft), da sich die chinesichen Großeltern meldeten um Vormund zu werden
Ri möchte nunmehr die chinesichen Großeltern zum Vormund bestellen (diese sind im Übrigen nur für die Gerichtsentscheidung in Deutschland und gehen im Anschluss wieder nach China)
Ri möchte nunmehr (weil noch nie gemacht), dass meine Rpfl-Kollegin die chinesichen Großeltern im Gerichtstermin unter Anwesenheit des Dolmetschers verpflichtet
Was meint ihr zu diesem Fall? Würdet ihr die Verpflichtung vornehmen? Kann man sich hier auf den Zusammanhang mit ausländischem Recht berufen? Der Ri müsste doch im Anschluss die Vormundschaft über den Botschaftsweg sowieso nach China abgeben? Mir scheint das alles sehr suspekt.
Hinweis: Mit dem Ri ist sehr schlecht zu reden. Einmal was in den Kopf gesetzt, dann hat keiner mehr dagegen was zu sagen...