Hallo,
wie würdet ihr das machen, ist irgendwie blöd:
Habe eine Erbauseinandersetzung, Kind überträgt Anteil am Grundstück an X.
X übernimmt auch die Darlehensschulden des Kindes aus dem Grundstück der Bank A sowie noch weitere Kosten aus Beerdigung des Erbalssers etc., ist alles im Vertrag geregelt.
X hat zudem ein Darlehen aufgenommen, das aber erst ausgezahlt wird, wenn X eingetragen ist und die GS drin ist. Mit diesem Darlehen will X u.a. das Darlehen der Bank A ablösen.
Bank A sagt jetzt, sie gibt das Kind erst aus der Darlehenshaftung frei, wenn sie das Geld von X erhält. Das geht wiederum nur, sobald X das eigene Darlehen bekommt, was ja an der Eintragung hängt. Ich will aber erst genehmigen, wenn ich die Zusage der Bank A habe, dass das Kind aus dem Darlehen rauskommt.
So drehen wir uns irgendwie im Kreis.........
Hat jemand eine Lösung, oder sehe ich das zu eng ??