Bank will erst Genehmigung, ich erst Freistellung aus dem Darlehen.....

  • Hallo,

    wie würdet ihr das machen, ist irgendwie blöd:

    Habe eine Erbauseinandersetzung, Kind überträgt Anteil am Grundstück an X.
    X übernimmt auch die Darlehensschulden des Kindes aus dem Grundstück der Bank A sowie noch weitere Kosten aus Beerdigung des Erbalssers etc., ist alles im Vertrag geregelt.

    X hat zudem ein Darlehen aufgenommen, das aber erst ausgezahlt wird, wenn X eingetragen ist und die GS drin ist. Mit diesem Darlehen will X u.a. das Darlehen der Bank A ablösen.

    Bank A sagt jetzt, sie gibt das Kind erst aus der Darlehenshaftung frei, wenn sie das Geld von X erhält. Das geht wiederum nur, sobald X das eigene Darlehen bekommt, was ja an der Eintragung hängt. Ich will aber erst genehmigen, wenn ich die Zusage der Bank A habe, dass das Kind aus dem Darlehen rauskommt.
    So drehen wir uns irgendwie im Kreis.........

    Hat jemand eine Lösung, oder sehe ich das zu eng ??

  • Das Kind dürfte als Miterbe gar keinen übertragbaren Anteil am Grundstück haben. Oder?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das Kind dürfte als Miterbe gar keinen übertragbaren Anteil am Grundstück haben. Oder?


    Ich nehme an es handelt sich um die Kurzfassug von "Die Erbengemeinschaft, bestehend aus X und K, überträgt ein Grundstück an X, der dafür an K folgende Gegenleistung erbringt: (...)"

    Hier ist die saubere Lösung eigentlich:
    1. Umschreibungssperre (vom Notar überwacht) bis K freigestellt ist.
    2. Belastungsvollmacht für X, Sicherungszweck: bis Eigentumsumschreibung auf X ausschließlich Zahlung des Betrages, von dem Bank A die Freistellung von K abhängig macht, sowie der im Vertrag genannten sonstigen Gegenleistung.
    3. Anfordern der Freistellungsunterlagen bei Bank A im Treuhandwege ("hiervon nur Gebrauch zu machen, wenn [Zahlung]"); ebenso ggf. weitere abzulösende Gläubiger.
    4. Genehmigung für Vertrag + Grundschuld abwarten
    5. Nach Eingang: Vormerkung für X und Grundschuld eintragen.
    6. Auf Treuhandentlassung von Bank A warten ("Das Geld ist da. K ist schuldenfrei."), ebenso ggf. weitere abzulösende Gläubiger.
    7. Umschreiben.

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