Neuzustellung MB an richtigen gesetzl. Vertreter?

  • Hallo.. Brauch mal bitte wieder eine weitere Meinung.. MB beantragt gegen Land XY vertr. d. Finanzamt Stadt Z. Ordnungsgemäße Zustellung. Dann folgte Schreiben vom Finanzamt mit der Mitteilung, dass eigentlich eine andere Behörde der richtige gesetzliche Vertreter des Landes wäre. Sodann auch Widerspruch des Finanzamtes, weil die Forderung nicht anerkannt wird und auch hinsichtlich der Falschbeichnung des gesetzlichen Vertreters. Nun rief mich der Ast.-V. an und wollte mal wissen, was er jetzt machen sollte. Ob er die Neuzustellung des MB an den richtigen gesetzlichen Vertreter beantragen können oder ob er die Abgabe ins Streitverfahren beantragen sollte. Er hat mir dabei eine Entscheidung des BGH (BGH VII ZR 351/02) genannt, die ich zwar jetzt gelesen hab, aber der Meinung bin, dass ich nicht einfach eine Neuzustellung machen kann. Der Ast. hat den Agg. von Anfang an falsch bezeichnet.

    Was meint ihr dazu?

  • Na, der Antragsgegner ist doch richtig bezeichnet, nämlich dat Land. Falsch ist wohl die Vertretungsregelung. Und die kann berichtigt werden und es kann eine Neuzustellung erfolgen.

    Ich lasse aber keine internen Zuständigkeitsregelungen gelten, z.B. vertreten durch dat JM, dieses Vertreten durch den JM dieser Vertreten durch Referat Z.

    In NRW gibts dazu übrigens eine Vertretungsordnung des Landes.

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