Neue InsO ab 1.7.2014 (RSBVerk+StärkGR-Gesetz - k.a.Abk.)


  • Soll er mir vorrechnen, dann rechne ich nach.
    Will er die Vorzeitige oder ich. Der, der will, muss liefern.

    Und wie macht der Dir die getilgten Verfahrenskosten glaubhaft? Schickt der Dir ne Gerichtskostenrechnung und den Vergütungsantrag des Verwalters und gleich nochmal einen ausgefüllten Überweisungsträger?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)


  • Soll er mir vorrechnen, dann rechne ich nach.
    Will er die Vorzeitige oder ich. Der, der will, muss liefern.

    Und wie macht der Dir die getilgten Verfahrenskosten glaubhaft? Schickt der Dir ne Gerichtskostenrechnung und den Vergütungsantrag des Verwalters und gleich nochmal einen ausgefüllten Überweisungsträger?

    Das ist ja genau die Krux an der Sache. Es geht einfach nicht. Ich muss zugeben, da wäre ich jetzt auch nicht so penibel, aber da ich eh zurückweisen werde, kann mir das Landgericht doch auch gleich dazu noch was sagen.


  • Soll er mir vorrechnen, dann rechne ich nach.
    Will er die Vorzeitige oder ich. Der, der will, muss liefern.

    Und wie macht der Dir die getilgten Verfahrenskosten glaubhaft? Schickt der Dir ne Gerichtskostenrechnung und den Vergütungsantrag des Verwalters und gleich nochmal einen ausgefüllten Überweisungsträger?

    Ja, so in etwa.
    Ist das Zuviel verlangt bei 6 auf 3 Begehr ? :eek:

    Da würde ich - in den Zweifelsfällen, über die wir hier reden, wo kein Arsch weiß, wie - doch erstmal den Schuldner kommen lassen, und dann können wir uns darüber gepflegt weiter unterhalten.

  • Genau diese Wischi-Waschi-Anträge, gerade im noch lfd. Verfahren wären wohl mangels Substantiierung und Glaubhaftmachung i.S.v. f) imo zurückzuweisen, sofern sich die Richtigkeit nicht auf den ersten Blick als gegeben aufdrängt.

    ("Ich gehe davon aus"
    Jaja, geh' mit Gott, aber jetzt und hier, bitte Butter bei die Fische)

  • naja, wenn der IV nicht gerade vom Schuldner Beträge entgegengenommen hat, sondern die Quotenzahlung aus der Verwertung des Vermögens resultiert, ist es offensichtlich und der Verweis auf die SR, SuSa pp dürfte ausreichend sein.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • naja, wenn der IV nicht gerade vom Schuldner Beträge entgegengenommen hat, sondern die Quotenzahlung aus der Verwertung des Vermögens resultiert, ist es offensichtlich und der Verweis auf die SR, SuSa pp dürfte ausreichend sein.

    Klar, haben wir hier aber doch im noch lfd. Verfahren alles nicht.

  • Gott ist das spannend.

    Jetzt habe ich gerade den Antrag für die Gläubigerversammlung zur Zustimmung des Grundstücksverkaufs auf den Tisch gekriegt. Ich fürchte aber, der Kaufpreis kommt nicht mehr bis zum Stichtag.

    :D Ich gehe davon aus, der KP einen Tag nach Ablauf der drei Jahre eingehen wird, die bisherige Masse wird 34 % der InsO-Gläubiger befriedigen können, wenn die Regelvergütung festgesetzt wird. Allerdings wird ein Abschlagstatbestand in Betracht kommen. Nämlich § 3 Abs. 2e InsVV (:D:D). Dann kannst Du zum nächsten Thread gehen.

    Gut, hat Nadelöhr hier wohl so nicht, aber gleichwohl:

    :wechlach:

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