Kostenfestsetzung Diszi Bundesbeamter

  • Hallo,

    ich habe hier den Fall, dass Kostenfestsetzung in einem Diszi eines Bundesbeamten erfolgen soll.
    Bisher hatte ich nur den Fall von Diszis Landesbeamter. Danach sind es bei uns §§ 69,70 NDiszG.
    Leider habe ich kein Zugriff auf das BDiszG.
    Sind die Kosten nach diesem festzustzen? Wenn ja, kann jemand bzgl. der §§ behilflich sein?
    Oder sind auch hier die des NDiszG anzuwenden?

    V:confused::mad::confused:

  • Hinsichtlich der Kosten äußert sich das BDG nur wie folgt:

    § 77 Kostentragung und erstattungsfähige Kosten

    (1) Für die Kostentragungspflicht der Beteiligten und die Erstattungsfähigkeit von Kosten gelten dieBestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend, sofern sich aus den nachfolgenden Vorschriftennichts anderes ergibt.(2) Wird eine Disziplinarverfügung trotz Vorliegens eines Dienstvergehens aufgehoben, können die Kosten ganzoder teilweise dem Beamten auferlegt werden.(3) In Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Fristsetzung (§ 62) hat das Gericht zugleich mit derEntscheidung über den Fristsetzungsantrag über die Kosten des Verfahrens zu befinden.(4) Kosten im Sinne dieser Vorschrift sind auch die Kosten des behördlichen Disziplinarverfahrens.

    § 78 Gerichtskosten

    In gerichtlichen Disziplinarverfahren werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu diesemGesetz erhoben. Im Übrigen sind die für Kosten in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit

    geltenden Vorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend anzuwenden.


    Zur Kostenfestsetzung äußert es sich demnach nicht direkt, sondern verweist allenfalls auf die VwGO.

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