Hallo,
ich habe hier den Fall, dass Kostenfestsetzung in einem Diszi eines Bundesbeamten erfolgen soll.
Bisher hatte ich nur den Fall von Diszis Landesbeamter. Danach sind es bei uns §§ 69,70 NDiszG.
Leider habe ich kein Zugriff auf das BDiszG.
Sind die Kosten nach diesem festzustzen? Wenn ja, kann jemand bzgl. der §§ behilflich sein?
Oder sind auch hier die des NDiszG anzuwenden?
V