Hallo an alle , ich habe leider trotz ausführlicher Nutzung der Suchfunktion meinen Fall nicht finden können und bin auch im Kommentar nicht wirklich schlauer geworden.
Mein Veräußerer hat das Recht zur Rückforderung, sollte der Erwerber das Kaufobjekt innerhalb von 5 Jahren ab Unterzeichnung Kaufvertrag veräußern. Der Kaufvertrag datiert von 2008.
Ich bin mir unsicher, ob ich ohne Bewilligung löschen kann. Eine Umschreibung im Grundbuch ist zwischenzeitlich nicht erfolgt, aber es könnte doch ein Kaufvertrag geschlossen wurden sein, der den Rückforderungsanspruch begründet.
Oder ist mit Veräußerung ganz klar Einigung + Eintragung gemeint, so dass ein Rückforderungsrecht nicht entstanden ist ?
Vielen Dank