Hallo, ich habe hier folgenden Sachverhalt:
Betroffene war im März da und hat einen BerH-Schein bekommen. Dafür hat sie den Antrag gestellt und mir die üblichen Sachen versichert, noch nicht beim Anwalt gewesen etc.
Jetzt kommt ein Antrag auf nachträgliche Gewährung, in dem steht, dass die erste Beratung in der Sache am 06.01. stattgefunden hat (Die Angelegenheit ist eindeutig genau dieselbe, Zwangsfrühverrentung).
Ich erinnere mich noch an die Betroffene, weil die Angelegenheit so selten ist.
Okay, den Antrag weise ich jetzt gem. § 6 BerHG zurück, aber:
Als die Betr. hier war, hat sie ja eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben. Kann ich (oder anders: würdet ihr) das an die StA abgeben oder ist das übertrieben? Oder dem jetzigen RA mitteilen?
Ach so, sollte es hier schon einen solchen Thread geben war ich mal wieder schlecht im Schlagwort-suchen, dann nehme ich gern einen Link.