Folgender Sachverhalt:
Klage über 3000,00. Im Termin wird ein Mehrvergleich über insgesamt 5000,00 geschlossen.
PKH wird nach dem Termin fürs gesamte Verfahren bewilligt.
Ich habe, neben den 3100, 3101 und der 3104 eine 1003er nach 3000,00 und eine 1000er nach 2000,00 15 III nach 5000,00 aus der Landeskasse festgesetzt.
Nun legt der Bez-Rev gegen die Festsetzung Erinnerung ein. Er trägt vor, hinsichtlich der Differenz von 2000,00 habe ja ein PKH-Prüfungsverfahren stattgefunden. Somit sei kein Raum mehr für die 1000er, da bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig war.
Ein gesondertes PKH-Prüfungsverfahren mit der Bitte um PKH-Prüfung vorab war nicht anhängig. Die PKH-Anträge wurden im laufenden Klageverfahren gestellt.
Ich bin der Meinung, dass die Stellung des PKH-Antrages im laufenden Verfahren auch für einen Mehrvergleich nicht dazu führt, dass der Mehrwert "anhängig" wird.
Meinungen ?