Pfändung und Überweisung eines Herausgabeanspruches


  • Die A ... geben nach ... die Zustimmung zur Aushändigung des hinterlegten Betrages.

    Meiner Meinung nach kann die Pfändung erst wirken, wenn A die Zustimmung erteilt hat oder ?

    Also die Pfändung wirkt auch schon vorher (mögliche künftige Anspruch). Aber hat nicht A die Zustimmung zur Aushändigung sowieso schon vorher erteilt?

  • Die bereits erteilte Zustimmung des A ist an eine Bedingung geknüpft, deren Eintritt die HL-Stelle nicht prüfen kann. Erforderlich ist daher die - erneute und unbedingte - Zustimmung des A. Dies würde ich dem Finanzamt in der Drittschuldnererklärung mitteilen bzw. diese entsprechend ergänzen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!