Die A ... geben nach ... die Zustimmung zur Aushändigung des hinterlegten Betrages.Meiner Meinung nach kann die Pfändung erst wirken, wenn A die Zustimmung erteilt hat oder ?
Also die Pfändung wirkt auch schon vorher (mögliche künftige Anspruch). Aber hat nicht A die Zustimmung zur Aushändigung sowieso schon vorher erteilt?