Tätigkeit Rpfl beim Sozial- und Arbeitsgericht

  • Beim Finanzgericht ist es ähnlich wie beim Sozialgericht d.h. Kostenfestsetzung (allerdings hier Festgebühren nach Streitwert), PKH-Vergütung, Überprüfung PKH-Bewilligung mit Änderung/Aufhebung, Vergütung Sachverständige, Rechtsantragsstelle, diverse Verwaltungstätigkeiten ...

    Ein Großteil des Aufgabengebietes ist zudem die Berechnung der Streitwerte für alle Verfahren (wofür steuerliches Hintergrundwissen von Vorteil ist) und ab und zu die Mithilfe bei der Berechnung von Kostenquoten. Vielfach kommen die UdG bei den FG daher aus der Finanzverwaltung.

  • Grundsätzlich haben die Kollegen ja hier schon fast alles über die Sozialgerichtsbarkeit erzählt, da gibt es kaum noch etwas zu ergänzen.
    Bei mir gestaltet sich die Tätigkeit als Urkundsbeamtin neben der Rechtsantragsstelle auch zu einem Großteil in Kostensachen (PKH, KFB, JUKOS); zum überwiegenden Teil erledige ich aber Sachbearbeiteraufgaben im Rahmen des JVEG (Ärztliche Befundberichte und Zeugen sowie Sachverständige/-ngutachten entschädigen). Nebenbei mache ich bei uns noch die Bibliothek und bin stellvertr. Geschäftsleitung. Ich bin seit 8 Monate "zurück" in der Sozialgerichtsbarkeit, war vorher im Vollzug tätig. Die Ausbildung habe ich aber als Dipl.-Verwaltungswirtin bereits bei der Sozialgerichtsbarkeit absolviert. Hessen bildet bei der Sozialgerichtsbarkeit z.B. nur Verwaltungswirte im gehob. Dienst aus (neuerdings wohl als "Bachelor" statt als "Dipl."); es arbeiten hier aber einige Rechtspfleger, die von der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu uns gewechselt haben.

    Eine weitere Alternative als Rechtspfleger zu arbeiten wäre da der Justizvollzug. Dort ist man dann natürlich auch nicht mehr Rechtspfleger im "eigentlichen Sinne", aber es bieten sich dort Beschäftigungsmöglichkeiten. Man ist dann dort als "Beamter/-in im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst" tätig (kann in anderen Bundesländern etwas anders bezeichnet sein). In Hessen bildet der Vollzug grundsätzlich selbst im gehobenen Dienst aus (Verwaltungswirte), ich weiß aber, dass andere Bundesländer ihren Bedarf im Vollzug ausschließlich mit Rechtspflegern abdecken; einige Bundesländer bilden nämlich im Vollzug selbst gar nicht aus. Das ist aber wie gesagt von Bundesland zu Bundesland verschieden. M. W. ist es in Hessen aber trotzdem auch möglich, als Rechtspfleger in den Vollzug zu wechseln (der Wechsel von der Sozialgerichtsbarkeit zum Vollzug und wieder zurück zur Sozialgerichtsbarkeit hat bei mir im Wege der Versetzung jeweils problemlos funktioniert). Personalbedarf hat der Vollzug in Hessen auch immer, da die Personalfluktuation dort sehr hoch ist. Problematisch ist im Vollzug (zumindest in Hessen), dass man sehr häufige Dienststellenwechsel hat. Ich war in 7 Jahren Vollzug in 4 verschiedenen Vollzugsanstalten/Verwaltungseinheiten auf 5 verschiedenen Positionen eingesetzt. Das war nicht nur bei mir so, das ist im Vollzug leider Alltag. Länger als 2-3 Jahre bleibt man i.d.R. nie auf einer Stelle. Das war dann auch der Grund, weshalb ich zurück zur Sozialgerichtsbarkeit gewechselt bin. Meine Einsatzorte im Vollzug waren in den kompletten 7 Jahren einfache Strecke jeweils mind. 100 km bis 150 km von zu Hause entfernt; beim Sozialgericht arbeite ich jetzt wieder direkt am Wohnort. Grundsätzlich kann ich aber sagen, dass mir die Arbeit im Vollzug sehr viel Spaß gemacht hat; die Arbeit ist sehr abwechslungsreich und verantwortungsvoll und sicherlich für Rechtspfleger nicht uninteressant. Ich musste jetzt aber nicht lange überlegen, ob ich meine tägliche Fahrtzeit zur Arbeit von 4,5 Std. täglich auf 20 Minuten reduzieren wollte... ;)
    Solltest Du Interesse an einer Tätigkeit im Vollzug haben, frage einfach mal bei einer JVA in Deiner Nähe nach. In Hessen ist die Einstellungsbehörde für den gehobenen Dienst im Justizvollzug allerdings direkt das Hessische Justizministerium.

    Infos zum Beruf bzw. zur Tätigkeit findest Du unter diesem Link (variiert wie gesagt etwas von Bundesland zu Bundesland):
    http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot…df/bkb/7627.pdf

    Wegen der unterschiedlichen Einsatzgebiete Sozialgerichtsbarkeit und Vollzug kann ich persönlich sagen, dass mir die Arbeit in beiden Bereichen sehr viel Spaß macht/gemacht hat. Die Sozialgerichtsbarkeit ist vielleicht nicht ganz so abwechslungsreich (macht trotzdem Freude), aber dafür bin ich nun heimatnah eingesetzt und habe tolle neue Kollegen. Der Vollzug ist sehr abwechslungsreich (Einsatz in verschiedensten Bereichen), aber man hat halt den Nachteil, dass man sich ständig wo neu einarbeiten muss und evtl. lange Fahrtstrecken in Kauf nehmen muss. Ich persönlich habe den Wechsel auf keinen Fall bereut und ein Einsatz im Vollzug wäre für Dich sicherlich auch eine Überlegung wert, da Du ja sowieso in alle Richtungen Ausschau hälst... Viel Erfolg!

    Ach so - fast hätte ich es vergessen: als kleines "Schmankerl" erhält man für die Arbeit im Vollzug "hinter Gittern" eine Erschwerniszulage (früher: "Gitterzulage", heute etwas weniger dramatisch bezeichnet als: "Justizvollzugszulage"), d.h. man bekommt auf jeden Fall sogar mehr Geld (bei gleicher Besoldungsgruppe) als wenn man bei Gericht arbeiten würde. Macht im gehob. Dienst ca. 100 € aus. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Sophia-FD (16. Juni 2014 um 17:06)

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