Genehmigungstatbestand bei Übernahme der Kita-Gebühren?

  • Hallo,

    ich frage mich gerade, wie ich mit folgendem Antrag umgehen soll.

    Betroffene verfügt über Vermögen von knapp über 6.000,00 € (Sparbuch) und lebt im Heim. Betreuer ist der Sohn. Dieser teilt nunmehr schriftlich mit, dass die Betroffene für ihren Urenkel gerne die Kita-Gebühren (vierteljährlich immerhin 949,50 €) übernehmen möchte. Die Betroffene hat das Schreiben ebenfalls unterschrieben.

    Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht.

    Vierteljährlich fast 1.000,00 € gehen bei einem Vermögen von 6.000,00 € wohl weit über eine Anstandsschenkung hinaus, zumal es ja wiederkehrende Schenkungen sind.

    Es handelt sich ja zwar offensichtlich um den freien Willen der Betroffenen, aber ich habe dabei trotzdem Bauchschmerzen.

    Kann ich als Betreuungsgericht irgendetwas veranlassen? Soll heißen: gibt es hier einen Genehmigungstatbestand über den ich befinden müsste?

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Wie du schon selbst so schön schreibst : Schenkung .........also......

    Ausserdem ist der Sachverhalt recht dünn. Handelt es sich um ein Enkelkind des Betreuers ? Ist es das einzige Urenkelchen ?

  • Solange die Betroffene selber handelt, geht das an dir vorbei.
    Will der Betreuer die Zahlungen veranlassen, gilt das von dir und B.Mann zu Schenkungen Gesagte.

  • Mehr gibt der SV leider nicht her. Ich weiß daher auch nicht, ob das das einzige Urenkelchen ist. In jedem Fall handelt es sich aber um ein Enkelkind des Betreuers. Ich galube nicht, dass die Betroffene die Zahlungen selbst veranlasst, das wird der Betreuer machen. Er regelt auch sonst alles, was das Vermögen betrifft.

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Mehr gibt der SV leider nicht her. Ich weiß daher auch nicht, ob das das einzige Urenkelchen ist. In jedem Fall handelt es sich aber um ein Enkelkind des Betreuers. Ich galube nicht, dass die Betroffene die Zahlungen selbst veranlasst, das wird der Betreuer machen. Er regelt auch sonst alles, was das Vermögen betrifft.


    Da hilft erst mal nur nachfragen.

  • ähnlich wie die Vorposter;
    der Betreuer ist letztlich einfach nicht wirksam dazu fähig!
    Was der Betroffene selbst dreht, hast du nicht zu kontrollieren.
    Wenn sie dich aber schon so nett fragen, würde ich erhebliche Bedenken mitteilen,
    wer bezahlt denn das Heim nachdem die absehbare Mittellosigkeit eingetreten ist (oder reichen die Einkünfte aus?)?
    Das Sozialamt!
    und wenn die sehen, dass die gute Frau ihren letzten Pfennig verschenkt hat, werden die die Ansprüche auf Rückzahlung wegen der Verarmung des Schenkers flugs auf sich überleiten und das Geld zurückfordern...
    Damit haben die Enkel/Urenkel ein Problem, das sie nicht haben wollen!

    Anhören würde ich bei sowas, also wenn die unbelehrbar bleiben und das durchziehen wollen, wohl auch, um nochmal sicher zu gehen, ob der alten Dame vll beim Schreiben "geholfen" wurde

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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