Gutachten Erstattung

  • Hallo,

    ich hab ein eingehendes Ersuchen aus der Türkei vorliegen.
    In dem Ersuchen wird die Einholung eines medizinisches Gutachtens gefordert.
    Wer übernimmt hierfür die Kosten? Und falls wir die Kosten vorstrecken, wie können diese Kosten von der Türkei wieder eingefordert werden?

    mfg

  • Schau mal in den deutsch-türkischen Vertrag:

    Art. 16 -

    (1) Für die Erledigung von Zustellungsanträgen und von Rechtshilfeersuchen dürfen Gebühren und Auslagen irgendwelcher Art nicht erhoben werden.
    (2) Indessen kann der ersuchte Staat von dem ersuchenden die Erstattung von Zeugen- und Sachverständigengebühren verlangen sowie derjenigen Auslagen, die durch die Mitwirkung eines Vollziehungsbeamten entstehen, wenn eine solche dadurch notwendig wird, daß Zeugen freiwillig nicht erscheinen; endlich derjenigen Auslagen, die gegebenenfalls infolge Anwendung einer besonderen Form bei Erledigung der Zustellungen oder Rechtshilfeersuchen erforderlich werden.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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