Hallo,
ich hab ein eingehendes Ersuchen aus der Türkei vorliegen.
In dem Ersuchen wird die Einholung eines medizinisches Gutachtens gefordert.
Wer übernimmt hierfür die Kosten? Und falls wir die Kosten vorstrecken, wie können diese Kosten von der Türkei wieder eingefordert werden?
mfg