A ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH A
und
B ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH B.
A stellt B in der GmbH A als Angestellte ein und umgekehrt.
Somit sind beide Selbständigen abhängig Beschäftigte.
Ich finde das rechtsmißbräuchlich. Welche gesetzlichen Normen wären hier einschlägig...Gibts Rechtsurteile hierzu?