Hallo alle zusammen,
also ich habe da folgendes Problemchen:....
Ich sollte für einen Mandanten einen Mahnbescheid erlassen. Vom zuständigen Mahngericht kam dann das Schreiben, dass derjenige verstorben sei. Jetzt möchte unser Mandant, dass wir an dessen/deren Erben gehen, falls er welche haben sollte und diese es nicht ausgeschlagen haben. Ich denke mal, dass das Schreiben vom mir jetzt wohl an das zuständige AG und dessen Nachlassabteilung geht. Aber was genau muss ich da fragen bzw. muss ich da etwas hinschicken, um zu erfahren, wer die Erben sind und ob die das Erbe angenommen haben..
Vielen Dank für eure Hilfe!