Hallo zusammen!
Es wurde in o.g. Sache Geld der Bank hinterlegt, da es lediglich privatschriftliche Testamente gab, die nicht eindeutig waren. Als Beteiligte wurden die Kinder des Erblassers und die Lebensgefährtin angegeben, da diese mehr oder minder in den Testamenten genannte wurden. Diese hatten eine Vereinbarung über die Auseinandersetzung geschlosse, in dem die Lebensgefährtin als Alleinerbin und die Kinder als Vermächtnisnehmer betitelt waren. Abschließen stimmen alle der Auszahlung an die Beteiligten gem. der Vereinbarung zu (Hinweis: Summe in Vereinbarung stimmt nicht mit Summe Hinterlegung überein und wurde offensichtlich erstellt, als noch die Bank das Geld verwaltet hat). Mittlerweile - nach zähen Verhandlungen darüber, dass zum Nachweis der Empfangsberechtigung ein Erbschein vorzulegen ist, auch wenn die Sache doch sooooo eindeutig ist, wurde ein solcher auch beantragt und vorgelegt von der Lebensgefährtin, die in diesem als Alleinerbin ausgewiesen ist. Diese Lebensgeährtin beantragt nun die Auszahlung des gesamten Betrages an sich. Anhörung der weiteren Beteiligten erfolgt mit Hinweis, dass Auszahlung an diese wohl veranlasst werden müsste, schuldrechtliche Ansprüche davon aber unberührt bleiben dürften. Nun haben alle Mitbeteiligten unter Hinweis auf die Vereinbarung widersprochen, auch unter Hinweis darauf, dass im Erbscheinsverfahren wegen dieser Vereinbarung kein Widersprüche erhoben wurden in Bezug auf die Auslegung der Testamente darauf, dass die Lebensgefährtin Alleinerbin ist.
Nun die Frage: Auszahlen an die Lebensgefährtin in voller Höhe, wegen des Erbscheins oder kann ich mich als Hinterlegungsstelle auf den Standpunkt stellen, dass das hier materiellrechtlicht außerhalb des Hinterlegungsverfahrens zu klären wäre und Auszahlung verweigern. Ich tendiere zu ersterem, weil die Ansprüche der - wie sie sich selbst in der Vereinbarung bezeichnen - Vermächtnisnehmer gegen die Erbin geltend zu machen wären und das eine Auszahlung nicht hindern dürfte, aber da diese Vereinbarung schon vor Erbscheinserteilung geschlossen wurde und in dieser alle Beteiligten entsprechenden Auszahlungen zustimmen, bin ich mit nicht sicher...Danke im Voraus für Eure Meinungen.