Mir liegt ein rechtskräftiges Versäumnisurteils eine Landgerichts vor, nach welchem der Beklagte in die Freigabe hinterlegter Beträge in Höhe von 84000 EUR nebst 1 Prozent Zinsen pro Monat für die Zeit vom 01.12.2012 verurteilt worden ist.
Nachdem ich den stattlichen Zinsbetrag ermittelt habe schreibt nun der Kläger, eine Bank-hinsichtlich der Zinsen sei eigentlich gemeint gewesen, dass die angefallenen Hinterlegungszinsen in Höhe von 1% pro Jahr hätten beansprucht werden sollen.
Zum Zeitpunkt der Klageerhebung waren 84000 EUR in der Hinterlegung.Aber dann kann der Zeitraum für die Zinsberechnung eigentlich nicht stimmen.
Kann ich den Titel insoweit überhaupt als Freigabe für die angefallenen Hinterlegungszinsen umdeuten ?