habe hier das Problem, dass die ZVG-Abteilung gem. § 124, 120 ZVG hinterlegt hat unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme.
In der Zwischenzeit sind diverse Pfändungen eingegangen.
Jetzt bekomme ich einen Antrag von ZVG, dass der Widerspruch nicht weiter verfolgt wurde und damit die Bank die den Widerspruch ursprünglich erhoben hatte nunmehr nicht mehr als Empfangsberechtigte in Betracht kommt.
So weit, so gut. Jetzt beantragt ZVG eine "neue" Hinterlegung des Geldes gem. § 117 ZVG, da sich die restlichen Gläubiger nicht einigen konnten. Ich soll das bereits hinterlegte Geld also auf eine neue Hinterlegung umbuchen.
Ich sehe den Sinn noch nicht so wirklich (mal von den ganzen Pfändungen abgesehen die dann sicher alle nochmal erfolgen würden). Die nächste Vorpfändung steht schon wieder aus.
Ich habe im aktuellen Verfahren drei BErechtigte. Einer fällt nach MItteilung weg. Bleiben also noch die anderen beiden die sich einigen müssen.
Muss ich hier wirklich nochmal hinterlegen? Darf ZVG das überhaupt beantragen (Verzicht der Rücknahme, damit sind sie ja eigentlich aus dem Verfahren raus....)? Eigentlich müsste es doch ausreichen wenn sich die beiden verbliebenen Berechtigten jetzt einigen wer wieviel Geld bekommt (was anderes machen sie im neuen Verfahren ja auch nicht)?