Strafbefehl - Zustellung in Portugal an einen Georgier

  • Zur Wahrung der Menschenrechte muss der Strafbefehl unbedingt in die georgische Sprache übersetzt werden!

    Eine Wahlmöglichkeit, dieses zu unterlassen sehe ich nicht.

  • Wenn sich aus den Akten nicht erbeben sollte, welche Sprache der Beschuldigte versteht, wird im vorliegenden Fall bei der unmittelbaren Postzustellung in Portugal eine Übersetzung der zuzustellenden Schriftstücke in georgischer Sprache beigefügt.
    Im Falle der erfolglosen unmittelbaren Postzustellung ist dem Zustellungsersuchen an das portugiesische Gericht den zuzustellenden Schriftstücken Übersetzungen in portugiesischer und georgischer Sprache beizufügen.

    Dies folgt aus § 37 StPO i. V. m. § 187 GVG.

  • Frage:
    Im Länderteil der RiVASt steht, dass Verfahrensurkunden an Personen, die sich im Hoheitsgebiet Portugals aufhalten, unmittelbar durch die Post übersandt werden.
    Bedeutet das, dass eine förmliche Auslandszustellung eines Strafbefehls nach Portugal gar nicht möglich ist?

  • Können heißt nicht müssen.
    Man kann diese Zustellung versuchen und sollte dies auch tun, schon weil das einfacher ist.
    Klappt es nicht, sollte das förmliche Ersuchen einen Hinweis darauf enthalten, dass die Zustellung durch die Post nicht möglich war (oft scheitert es an der Nichtabholung).

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