Hallo zusammen,
ich muss einen Strafbefehl nach Portugal an einen Georgier zustellen.
Muss ich Übersetzungen in portugiesischer Sprache oder in georgischer
Sprache oder gar beides beifügen?
Strafbefehl - Zustellung in Portugal an einen Georgier
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Übersetzungen sind in die portugiesische Sprache beizufügen!
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Dow…publicationFileWenn du sicher gehen möchtest, dass er es auch versteht, dann zusätzlich in einer Sprache, die der Empfänger versteht...vorgeschrieben ist jedoch nur portugiesisch.
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Zur Wahrung der Menschenrechte muss der Strafbefehl unbedingt in die georgische Sprache übersetzt werden!
Eine Wahlmöglichkeit, dieses zu unterlassen sehe ich nicht.
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Doch man hat die Wahl: Wenn aus der Akte ersichtlich ist, dass der Angeklagte portug. versteht. Diese würde ich immer unterstellen, wenn er schon lange in dem jeweiligen Land lebt.
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Doch man hat die Wahl: Wenn aus der Akte ersichtlich ist, dass der Angeklagte portug. versteht. Diese würde ich immer unterstellen, wenn er schon lange in dem jeweiligen Land lebt.
Das sehe ich auch so.
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Vielen Dank!
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Wenn sich aus den Akten nicht erbeben sollte, welche Sprache der Beschuldigte versteht, wird im vorliegenden Fall bei der unmittelbaren Postzustellung in Portugal eine Übersetzung der zuzustellenden Schriftstücke in georgischer Sprache beigefügt.
Im Falle der erfolglosen unmittelbaren Postzustellung ist dem Zustellungsersuchen an das portugiesische Gericht den zuzustellenden Schriftstücken Übersetzungen in portugiesischer und georgischer Sprache beizufügen. -
Frage:
Im Länderteil der RiVASt steht, dass Verfahrensurkunden an Personen, die sich im Hoheitsgebiet Portugals aufhalten, unmittelbar durch die Post übersandt werden.
Bedeutet das, dass eine förmliche Auslandszustellung eines Strafbefehls nach Portugal gar nicht möglich ist? -
Können heißt nicht müssen.
Man kann diese Zustellung versuchen und sollte dies auch tun, schon weil das einfacher ist.
Klappt es nicht, sollte das förmliche Ersuchen einen Hinweis darauf enthalten, dass die Zustellung durch die Post nicht möglich war (oft scheitert es an der Nichtabholung).
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