Hallo,
förmliche Ersuchen werden über die Prüfstelle des Landgerichts weitergeleitet.
Aber gilt dies auch für Länder in der europäischen Union? Im Länderteil zu Bulgarien steht beispielsweise, dass Rechtshilfeersuchen unmittelbar zwischen den zuständigen Justizbehörden beider Staaten übermittelt werden. Ich hätte das so verstanden, dass das Landgericht nicht beteiligt zu werden braucht.
Danke für Eure Antworten!