JVEG-Anweisung auch durch Angestellte möglich?

  • Hallo,
    ich würde gerne wissen, ob es als Angestellte in Baden-Württemberg möglich ist als "Anweisungsbeamtin", also für Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen tätig zu sein?

    Wäre schön, wenn ihr schreiben würdet wer das bei eurem Gericht macht.

    Danke

    Viele Grüße
    Sonja

  • Mangels Zuständigkeitsregelung im JVEG darf das quasi jeder Mitarbeiter der Behörde, der durch den Behördenleiter dazu angewiesen wird. Ob derjenige dafür geeignet ist, liegt in der Verantwortung des Behördenleiters, auch ein Nichtbeamter darf das.
    Der sog. Anweisungsbeamte handelt dabei weder als Urkunds- noch als Kostenbeamter. In diesem Punkt irrt auch Schneider in Schneider § 4 JVEG Rn. 2, indem er den Anweisungsbeamten ohne rechtliche Grundlage dem Urkundsbeamten der Geschäftstelle gleichsetzt.

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