Rechtsmittel wohl gegen die Kostengrundentscheidung

  • Hallo,

    ich habe hier seit 2013 ein Verfahren auf dem Tisch, das mittlerweile 2 Bände hat..
    Eine Bausparkasse hat Geld hinterlegt, weil Teile der Erbengemeinschaft nicht durch Erbschein festgestellt wurden und damit
    Gläubigerungewissheit bestanden hat...

    Einer der Miterben schreibt jede Woche mindestens einmal rein und mosert bzgl irgendetwas rum... Irgendwann habe ich dann
    seine Schreiben als Beschwerde gegen die Annahmeanordnung ausgelegt. Dagegen kam dann wieder was, dass er mit dem allen ned einverstanden
    ist etc. Ich habe dann nicht abgeholfen und die Sache dem Richter vorgelegt. Der Richter hat dann die Beschwerde zurückgewiesen und ihm
    die Kosten auferlegt. Ich habe sodann eine Kostenrechnung gemacht (Wert: 150 EUR).

    Jetzt hat er der LJK mitgeteilt, dass er das nicht zahlt, weil er ja nie Beschwerde eingelegt hat..

    Das stellt doch dann Rechtsmittel gg. die Kostengrundentscheidung dar oder?

    Was muss ich dann jetzt weiter veranlassen (bzw. wer entscheidet über was?)?

  • Den Bezirksrevisor anhören.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn der Richter die Kostengrundentscheidung getroffen hat, muss auch dieser die Entscheidung treffen, ob er das Schreiben als Rechtsmittel gegen die Kostengrundentscheidung auslegt. Der weitere Verfahrensgang des Rechtsmittels betrifft dann den Richter. Damit ist die Sache für den Rechtspfleger erledigt. Sollte er das Schreiben nicht als Rechtsmittel auslegen, wäre die Sache für mich auch erledigt. Würde evtl dann der LJK mitteilen, dass eine wirksame Kostengrundentscheidung vorliegt, gegen welche bisher auch keine Rechtsmittel eingelegt wurde...

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