Absonderungsrecht Grundbuchschuld

  • Hallo,
    wir haben einen Gläubiger, dessen Schuldner Mietschulden hat; Schuldner ist eine GmbH und mittlerweile in der Insolvenz. für die Mietschulden hat seinerseits der Geschäftsführer mit einer Grundschuld (sein privates Grundstück) mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung gehaftet. Nun die Frage, gibt es hier ein Absonderungsrecht ? Oder sind das zwei versch. Sachen, einmal Anmeldung zur Insolvenztabelle und einmal Immobiliarvollstreckung gegen den Geschäftsführer.

    Gruß Anja

    Edit:
    Da eher insolvenzrechtliche Frage, hierhin verschoben.
    Ulf, Admin

  • Ein Absonderungsrecht ist das nicht, weil das Grundstück ja nicht der GmbH gehört, sondern dem GF. Möglich wäre allerdings im Falle, dass der GF auch GS ist, die Anwendung des § 44a InsO. Das wäre zu klären.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wenn das haftende Grundstück nicht zur Masse gehört, wo soll denn das Problem sein:gruebel:

    Zusätzlich könnte man die Mietschulden für den eventuellen Ausfall zur Tabelle anmelden...

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Wäre die Forderung nicht trotzdem als Ausfallforderung anzumelden? Komisch, dieselbe Frage hat mir vorige Woche eine Kollegin woanders gestellt. Und da war ich mir noch sicher, dass es eine Ausfallforderung sein müsste, weil ja die Forderung noch anderswo gesichert ist. Jetzt komme ich ins Grübeln. :)

    § 44 a InsO? Aber nur wenn der GF auch Gesellschafter ist, oder?

    PS:
    Ah, lupo hat´s auch schon so gesehen.

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