Eigenverwaltung; Aufhebung in der ersten Gläubigerversammlung

  • Hallo,

    hatte eine/r hier im Forum (schon mal) eine Gläubigerversammlung, in der auf Grund einer Gläubigermehrheit die Eigenverwaltung aufgehoben wurde?

    Mir geht es so'n bisschen um die praktische Handhabe, da mir so ein Termin droht. Gemäß § 272 I InsO ist ja die Eigenverwaltung im Falle der Ziffer 1 automatisch aufzuheben. Ich wollte das wohl per gesonderten Beschluss im Termin machen (Datum und Uhrzeit der Aufhebung müssen wohl auch in den Beschluss). Gleichzeitig muss ich wohl den Sachwalter zum Insoverwalter machen.

    Wie ist es denn mit § 57 InsO ? Muss ich denn noch einen weiteren Termin anberaumen? Oder könnte ich das auch in dieser Gläubigerversammlung machen (also praktisch Beschluss verkünden und dann weiter im Protokoll)? Mein erster Gedanke ist, das geht nicht, denn es könnte ja Gläubiger geben, die in dieser nicht da sind, aber sehr wohl einen etwaigen Insoverwalter neu wählen wollen.

    Das zweite (Randproblem) ist die Rechtsmittelbelehrung. Der Beschluss ist ja faktisch automatisch zu machen. Ich habe da weder was zu prüfen noch sonst etwas. sofortige Beschwerde ist (wohl) nur gegen die Entscheidung nach § 272 I Ziffer 2 InsO gegeben. Muss ich da jetzt eine Belehrung für die Erinnerung hereinbasteln (ist aber wirklich nur Randproblem)?


    Und falls Ihr noch andere Hinweise habt, auf was ich da noch achten sollte, bitte her damit.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • (Datum und Uhrzeit der Aufhebung müssen wohl auch in den Beschluss)

    Ja, wegen des Übergangs der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter.

    Gleichzeitig muss ich wohl den Sachwalter zum Insoverwalter machen.

    War das eine Feststellung oder die rhetorische Frage, ob der Insolvenzverwalter personenidentisch mit dem Sachwalter sein muss?

    Das zweite (Randproblem) ist die Rechtsmittelbelehrung. Der Beschluss ist ja faktisch automatisch zu machen. Ich habe da weder was zu prüfen noch sonst etwas. sofortige Beschwerde ist (wohl) nur gegen die Entscheidung nach § 272 I Ziffer 2 InsO gegeben. Muss ich da jetzt eine Belehrung für die Erinnerung hereinbasteln (ist aber wirklich nur Randproblem)?

    Meines Erachtens ist keine Rechtsmittelbelehrung erforderlich, da sich der Beschluss in der Ausführung/Vollziehung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung erschöpft.

    Und falls Ihr noch andere Hinweise habt, auf was ich da noch achten sollte, bitte her damit.

    Die Aufhebung der Eigenverwaltung ist nach der MiZi mitteilungspflichtig (IX/4 Abs. 1 Ziff. 8).

  • Tja, zu spät. Alles war noch viel schlimmer, aber das ist dann an mir vorbei gegangen. Allerdings 2 Stunden Sitzung mit allen nur erdenklichen und nicht erdenklichen Problemen. Zum Glüch hat's keiner richtig gemerkt ;).

    Aber er danke noch fürs melden.

    p.s.: Bei der rhetorischen Frage ging's eigentlich eher um den nächsten Absatz: Muss ich einen weiteren Termin machen usw. Aber das ist ja jetzt nicht mehr das Problem;)

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  • Tja, zu spät. Alles war noch viel schlimmer, aber das ist dann an mir vorbei gegangen. Allerdings 2 Stunden Sitzung mit allen nur erdenklichen und nicht erdenklichen Problemen. Zum Glüch hat's keiner richtig gemerkt ;).

    :troest:

    Ich habe gerade was durch, da bin ich vorher auf 1-2 Stunden Telefonieren am Tag in der Sache gekommen. :D

  • Tja, zu spät. Alles war noch viel schlimmer, aber das ist dann an mir vorbei gegangen. Allerdings 2 Stunden Sitzung mit allen nur erdenklichen und nicht erdenklichen Problemen. Zum Glüch hat's keiner richtig gemerkt ;).

    :troest:

    Ich habe gerade was durch, da bin ich vorher auf 1-2 Stunden Telefonieren am Tag in der Sache gekommen. :D

    :daumenrau Wie würden die Monty Pythons sagen: Luxus, Du hattest Glück;). Ich habe mich vorher erstmal zwei komplette Tage in das Verfahren und in die §§ 270ff. InsO einlesen müssen. Und wenn man solche Termine vorbereitet, wo es letztlich 4 unterschiedliche Interessengruppen gab, kommt man ja vom 100stel ins 1000stel und denkt nachher, jetzt ist man für alle Eventualitäten gerüstet , aber irgendwie kommen dann doch noch Sachen dazu, die man vorher nicht so auf'm Schirm hatte.

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  • ... aber irgendwie kommen dann doch noch Sachen dazu, die man vorher nicht so auf'm Schirm hatte.

    Und die löst man dann durch eine souveräne Sitzungsleitung :D. Hat ja auch geklappt, oder? :)

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • ... aber irgendwie kommen dann doch noch Sachen dazu, die man vorher nicht so auf'm Schirm hatte.

    Und die löst man dann durch eine souveräne Sitzungsleitung :D. Hat ja auch geklappt, oder? :)

    Aber Hallo ;).

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