Hallo, ich brauche eure Hilfe zu folgendem Problem:
Der Beklagte eines Zivilverfahrens wohnt in der Schweiz. Die Klage wurde förmlich in diesem Jahr über das Schweizer Gericht an ihn zugestellt mit der Auflage, einen Zustellbevollmächtigten in Deutschland zu benennen, anderenfalls die weiteren gerichtlichen Schriftstücke durch Aufgabe zur Post an ihn zugestellt werden. Er hat keinen Zustellbevollmächtigten benannt, so dass das VU durch Aufgabe zur Post an ihn zugestellt wurde. Das VU ist an Verkündungs statt zugestellt worden.
Nun habe ich den Kfa auf dem Tisch und bin mir überhaupt nicht im klaren, ob eine derartige Zustellung in der Schweiz zulässig ist und ich somit eine Kostengrundentscheidung habe. Ober müsste die Zustellung förmlich über das Schweizer Gericht nochmals veranlasst werden?