Hallo,
ich habe hier einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung nach § 11 RVG in einer Ehesache vorliegen.
Der Mandant ist deutschsprachiger Schweizer und wohnt seit vielen Jahren in Tschechien.
In der Ehesache hat er einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland angegeben (nachdem das mit dem RA vorbei war). Wörtlich steht darin, dass er sich auf den Scheidungsantrag bezieht.
Kann ich die Vollmacht jetzt auch auf das Kostenfestsetzungsverfahren ausdehnen? Oder besser beim Zustellungsbevollmächtigten nachfragen, ob er auch hierfür bevollmächtigt ist?
Falls nicht - war wäre bei einer Zustellung in Tschechien zu beachten. Übersetzung wäre wahrscheinlich überflüssig, da Partei ja deutsch spricht.
Gruß Grottenolm