Ersuchen um Lebendbescheinigung

  • Ich stelle mein Problem jetzt nochmal unter den Auslandssachen ein. Ich bearbeite unter anderem Auslandssachen und Nachlasssachen.

    Gem. § 351 FamFG muss ich überprüfen, ob der Testator noch lebt, wenn sich ein Testament mehr als 30 Jahre in amtlicher Verwahrung befindet. In dem vorliegenden Fall hat das Einwohnermeldeamt mir mitgeteilt, dass sich der Testator nach Frankreich abgemeldet hat. Mir wurde auch eine Anschrift mitgeteilt. Ich habe den Testator sodann angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Eine Rückmeldung ist nicht erfolgt, ein Rückbrief ist jedoch auch nicht eingegangen.

    Ich überlege nun ein Beweisaufnahmeersuchen an das zuständige Gericht in Frankreich zu senden, mit der Bitte um Ermittlung, ob der Testator noch lebt.

    Was haltet ihr davon? Gibt es andere Ideen?

    Danke für die Antworten.

  • Ist das den Aufwand wert?
    Man kann sich ja auch auf den Standpunkt stellen, da kein Rückbrief vorliegt, hat der Empfänger den Brief erhalten.
    Ich selber würde noch einmal schreiben, vielleicht per Einschreiben Rückschein, dann könnte sich ja etwas ergeben und wenn nicht,
    könnte man bei Einschreiben Rückschein einen Nachforschungsantrag stellen, das wäre alles weniger aufwendig.

  • Ich habe den Testator jetzt nochmals angeschrieben. Aber wenn ich nicht feststellen kann, dass er noch lebt, muss ich das Testament eröffnen. Danach würde ich den Vorgang an das AG Schöneberg abgeben. Von dort aus würde wahrscheinlich der eingesetzte Erbe benachrichtigt werden. Falls der Testator jedoch noch lebt, ist das vielleicht auch nicht in seinem Sinne.

  • Was die Nachlassproblematik angeht, kenne ich mich nicht aus.
    Wenn jetzt wieder keine Reaktion erfolgt, würde ich es mit einem Einschreiben gegen Rückschein versuchen.
    Wird das an den Empfänger zugestellt, habe ich ja den Nachweis, dass der Empfänger lebt.
    Kommt der Rückschein nicht zurück, kann man über das Internet auf der Seite der Post einen Nachforschungsantrag stellen.

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