• Was ist denn bei Euch so die Euro-Grenze für schuldnerische Pkw, mit denen der Schuldner zur Arbeit fahren muss? Ab welchem Wert ist eine Austauschpfändung in diesen Fällen gerechtfertigt? Meine Kommentar usw-Recherchen haben ergeben, dass eigentlich alles irgendwie vertreten wird, habt Ihr für Euch eine Faustregel?

  • Ich hatte hier bislang einen Fall einer Austauschpfändung. Da handelte es sich um ein 3 Jahre altes BMW1er Cabrio mit Wert von über 15.000,00 €. Bei den üblichen Kfz dürfte das aber regelmäßig wenig Sinn machen, da ja nach der von LFdC zitierten Entscheidung ein entsprechendes vergleichbares Auto, bezogen auf Haltbarkeit und Lebensdauer, zur Verfügung gestellt werden muss.

  • Ich hatte hier bislang einen Fall einer Austauschpfändung. Da handelte es sich um ein 3 Jahre altes BMW1er Cabrio mit Wert von über 15.000,00 €. Bei den üblichen Kfz dürfte das aber regelmäßig wenig Sinn machen, da ja nach der von LFdC zitierten Entscheidung ein entsprechendes vergleichbares Auto, bezogen auf Haltbarkeit und Lebensdauer, zur Verfügung gestellt werden muss.

    Und woher kam das eingetauschte Auto? Hat ein Gläubiger das zur Verfügung gestellt?

  • Wird natürlich auch von Dingen wie Laufleistung abhängen. Nach der BGH Rechtsprechung muss das Ersatzauto ja eine vergleichbare Haltbarkeit haben, d.h. Alter und Laufleistung müssen ähnlich sein. Schau doch mal in Portalen wie autoscout, was vergleichbare Autos dort so kosten.

  • Wird natürlich auch von Dingen wie Laufleistung abhängen. Nach der BGH Rechtsprechung muss das Ersatzauto ja eine vergleichbare Haltbarkeit haben, d.h. Alter und Laufleistung müssen ähnlich sein. Schau doch mal in Portalen wie autoscout, was vergleichbare Autos dort so kosten.

    Na, Dein Username verspricht ja bei diesem Thema eine große Sachkenntnis ;). Die Recherche in den Autoportalen ergibt das übliche Bild, eine riesige Menge von Autos, die man für den Betrag anschaffen könnte, aber in Sachen Zuverlässigkeit kann man ja nur spekulieren.

  • Hihi, der stammt aber eigentlich aus meinem Hobby als Rennrad- und Mountainbikefahrer;). Ich gebe aber an sich Silberkotelett recht. Normalerweise ist nicht zu erwarten, dass bei einem solchen Restwert etwas rauskommen würde.

  • Ich hatte hier bislang einen Fall einer Austauschpfändung. Da handelte es sich um ein 3 Jahre altes BMW1er Cabrio mit Wert von über 15.000,00 €. Bei den üblichen Kfz dürfte das aber regelmäßig wenig Sinn machen, da ja nach der von LFdC zitierten Entscheidung ein entsprechendes vergleichbares Auto, bezogen auf Haltbarkeit und Lebensdauer, zur Verfügung gestellt werden muss.

    Und woher kam das eingetauschte Auto? Hat ein Gläubiger das zur Verfügung gestellt?

    Das Austauschauto wäre über das von uns regelmäßig beauftragte Verwertungsunternehmen angeschafft und zur Verfügung gestellt worden. Da die Schuldnerin aber so an ihrem Cabrio hing, hat sie sich von Dritter Seite Geld besorgt und das Kfz ausgelöst. Soweit ich mich erinnere, hatte die Gläubigerversammlung das so durchgewunken.

  • ... Da die Schuldnerin aber so an ihrem Cabrio hing, hat sie sich von Dritter Seite Geld besorgt und das Kfz ausgelöst. Soweit ich mich erinnere, hatte die Gläubigerversammlung das so durchgewunken.

    Das ist immer noch die beste Lösung für alle Beteiligten!

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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