Habe einen Schuldner der ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (EUR 1.500,00 netto) und eine Witwenrente ( EUR 1.200,00) hat.
Der Arbeitgeber wurde über das Verfahren nicht informiert, Schuldner will selbst zusammenrechnen und an die Masse abführen. Soweit ok. Das Problem ist aber, dass die Rentenzahlung nicht netto,sondern brutto erfolgt. Erst bei der Steuerveranlagung erfolgt also erst praktisch die Versteuerung der Rente. Sehr wahrscheinlich wird sich im jährlichen Steuerbescheid eine Nachzahlung ergeben. Hoffe konnte das Problem verständlich darlegen.
Wie soll man nun die Höhe der mtl. Pfändungsbeträge definieren?