Hallo zusammen,
bei uns wurde ein Insolvenzplan eingereicht im Inso-Verf. über das Vermögen einer oHG.
Es gibt zwei persönlich haftende Gesellschafter. Eine Gesellschafterin hat den Verwalter mit der Planvorlage beauftragt. Der andere will am Plan ausdrücklich nicht teilnehmen, sondern einen eigenen Insolvenzantrag stellen.
Nach § 227 InsO müsste das ja möglich sein. Ich gehe mal davon aus, dass nicht beide Gesellschafter am Plan teilnehmen müssen.
Ich frage mich nur - für den Fall, dass der Plan angenommen wird - ist dann das Verfahren einfach beendet, obwohl ich ja nicht weiß, ob der andere Gesellschafter jemals einen Insolvenzantrag stellt? Was mache ich dann mit dem????
Danke schon mal...