Insolvenzplan vorgelegt durch persönl.haft.Gesellschafter

  • Hallo zusammen,
    bei uns wurde ein Insolvenzplan eingereicht im Inso-Verf. über das Vermögen einer oHG.
    Es gibt zwei persönlich haftende Gesellschafter. Eine Gesellschafterin hat den Verwalter mit der Planvorlage beauftragt. Der andere will am Plan ausdrücklich nicht teilnehmen, sondern einen eigenen Insolvenzantrag stellen.
    Nach § 227 InsO müsste das ja möglich sein. Ich gehe mal davon aus, dass nicht beide Gesellschafter am Plan teilnehmen müssen.
    Ich frage mich nur - für den Fall, dass der Plan angenommen wird - ist dann das Verfahren einfach beendet, obwohl ich ja nicht weiß, ob der andere Gesellschafter jemals einen Insolvenzantrag stellt? Was mache ich dann mit dem????:gruebel:

    Danke schon mal...

  • Ja, zuständig bin ich. Das hab ich natürlich schon geprüft...:)
    Was ist denn unklar am Sachverhalt?
    Es gibt nur das eine Verfahren bzgl. der oHG. Ich frage mich halt, ob das Verfahren durch einen Plan beendet werden kann, an dem nur ein phG teilnimmt.
    Vielleicht mache ich mir da auch zu viele Gedanken...

  • Warum sollte es für die OHG eines zweiten Insolvenzantrags durch den zweiten Gesellschafter bedürfen?
    es kann natürlich sein, dass die Insolvenz der OHG so durchschlagende Wirkung zeigt, dass auch die beiden hinter ihr stehenden Gesellschafter Pleite sind. Dann bedürfte es entsprechender Insolvenzverfahren über deren persönliches Vermögen. Aber auch das berührt das Insolvenzverfahren über die OHG nur mittelbar, weil im Zweifel bestehende Ersatzansprüche gegen die Gesellschafter dann uneinbringlich sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Eines zweiten Insolvenzantrags durch den weiteren Gesellschafter bedarf es natürlich nicht. Das hat er nur angekündigt.
    Sorry, wenn das etwas verwirrend ist :oops:
    Ok, nochmal anders formuliert:
    Kann ich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der oHG beenden durch einen Insolvenzplan, den einer der beiden phG einreicht und in dem geregelt ist, dass sämtliche Forderungen gegen eben diesen phG erlöschen?
    Das wäre meine Frage...

  • Kann ich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der oHG beenden durch einen Insolvenzplan, den einer der beiden phG einreicht und in dem geregelt ist, dass sämtliche Forderungen gegen eben diesen phG erlöschen?
    Das wäre meine Frage...

    Klar kann man das regeln, allerdings ist die Kuh damit nicht vom Eis, weil § 254 II InsO nicht abbedungen werden kann.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Für die OHG kann es nur einen Plan geben. Es stellt sich doch die Frage, ob der Plan überhaupt wirksam von einem der Gesellschafter eingereicht werden kann oder ob man dafür nicht beide benötigt.

  • Haftet dann der zweite Gesellschafter weiterhin gegenüber den Gläubigern? Die Forderungen müßten ja nach Annahme des Planes durch die Gläubiger (und wenn dieser erfüllt wird) erledigt sein. :confused:

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