Riesterrente und Altersrente

  • Ich stehe mit Riester ein wenig auf Kriegsfuß, daher frage ich mal in die Runde :D
    Folgende Konstellation: Schuldner bezieht eine Regelaltersrente von 1.067,- €. Pfändbare Beträge ergeben sich nicht (warum eigentlich nicht?, Steuer?). Zudem ergibt sich aus dem Schlussbericht, dass er über eine Versicherung verfügt, Rückkaufswert ca. 11.000,- €. Laut schriftlicher Bestätigung der Versicherung handelt es sich ausschließlich um geförderte Beträge. Was ich mich jetzt frage - eigentlich spart man den Riester doch an, damit er mit 65 ausgezahlt wird. Der Schuldner ist Baujahr 1946. Was ist jetzt mit dem Vertrag? Ist der immer noch geschützt oder müsste der nicht mal ausgezahlt werden?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • ist klar, ob es sich bei den 1.067,00 EUR um den Auszahlungsbetrag handelt oder um die Bruttorente?
    Da geht noch Krankenkasse runter und, falls der Schuldner so schlau war und sich einen Steuervorauszahlungsbescheid hat geben lassen, ist das von der DRV entsprechend zu berücksichtigen.

    Kommt den was von der Riesterrente monatlich?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich nehme an, dass das der Auszahlungsbetrag ist, wissen tue ich es nicht. Ob Vorauszahlungen geleistet werden, weiß ich auch nicht. Ich weiß nur, dass der letzte Steuerbescheid kein Guthaben ergeben hat.
    Aus dem Schlussbericht ergibt sich eben nur, dass es sich um einen geschützten Vertrag handelt. Am Anfang des Verfahrens war der Schuldner auch noch erwerbstätig, jetzt ist er aber Rentner. Deshalb ja meine Frage, wie das grundsätzlich bei Riesterverträgen so ist.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Die am längsten laufenden Riester-Verträge haben ca. 12 Jahre auf dem Buckel, denn die Förderung gibt es erst seit dem Jahr 2002. Weil die staatliche Unterstützung stufenweise eingeführt wurde, flossen in den Anfangsjahren oft auch nur kleine Beiträge auf die Altersvorsorgekonten. Erst seit 2008 gilt der jetzige Höchstbeitrag von 2 100 Euro pro Jahr. Viele Sparer bleiben mit ihren Einzahlungen deutlich darunter.Der Termin für die erste Rente steht bei Riester-Verträgen bei Vertragsschluss grob fest. Denn die Auszahlung beginnt normalerweise, sobald ein Sparer seine reguläre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt.
    Je nach Jahrgang liegt der Beginn dafür zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr eines Sparers.
    Frühestens kann eine Riester-Rente ab dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Nur bei Vereinbarung einer Leistung bei Invalidität ist ein noch früherer Auszahlungsbeginn möglich.
    Auch einen späteren Anfang können Sparer wählen. Vielleicht scheidet jemand einige Zeit vor seiner regulären Altersrente mit einer Abfindung aus dem Berufsleben aus. Nimmt er seine Riester-Rente nicht unmittelbar in Anspruch, sondern schiebt er die erste Auszahlung ein paar Jahre hinaus, fällt die Rente höher aus.
    Generell können Riester-Sparer bei Rentenbeginn 30 Prozent des für die Verrentung zur Verfügung stehenden Kapitals auf einen Schlag entnehmen. Diese Einmalauszahlung ist voll steuerpflichtig und verringert die anschließende Rente oder Überweisung aus dem Auszahlplan.

    Vielleicht liegt es hier an den geringen Überschüssen, dass der Schuldner hier noch in seinen Riestervertrag einzahlt (Damit die Rente später höher ausfällt.).
    Wer gestern "Hart aber Fair" gesehen hat dürfte wohl wissen, dass die Renditen und Überschüsse aufgrund der erneuten Senkung der Leitzinsen nicht in dem versprochenen Maße ausfallen werden.

    Vielleicht sollte man sich hier den Riestervertrag anfordern...

  • Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen!
    Das Verfahren läuft seit 2011. Ich habe den Verdacht, dass der Treuhänder seinerzeit zwar bei der Versicherung angefragt hat und die entsprechende Info erhalten hat, dann aber nicht mehr auf den Gedanken gekommen ist, dass die Rente nun zwischenzeitlich ausgezahlt werden könnte. Denn zu Beginn des Verfahrens befand sich der Schuldner noch in einer abhängigen Beschäftigung.
    Mal angenommen hier würden Zahlungen erfolgen, dann ist die Riesterrente aber pfändbar und ggf. mit der Altersrente zusammenzurechnen? Eine eventuelle Einmalzahlung müsste dann wohl irgendwie umgerechnet werden, da sie ja später die Rente vermindert. Man müsste also erst mal herausfinden, wie genau der Vertrag aussieht.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wegen der Altersrente: evtl. ist der Rentner privat versichert, dann müssen die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung ja noch abgezogen werden...

  • Wegen der Altersrente: evtl. ist der Rentner privat versichert, dann müssen die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung ja noch abgezogen werden...

    Wäre möglich, ist hier aber weniger wahrscheinlich, da der Schuldner immer abhängig beschäftigt war und auch kein so hohes Einkommen hatte.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wegen der Altersrente: evtl. ist der Rentner privat versichert, dann müssen die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung ja noch abgezogen werden...

    Wäre möglich, ist hier aber weniger wahrscheinlich, da der Schuldner immer abhängig beschäftigt war und auch kein so hohes Einkommen hatte.

    Auch Altersrenten sind bei der GKV krankenversicherungspflichtig.

    http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-kr…eitrag/rentner/

  • Wegen der Altersrente: evtl. ist der Rentner privat versichert, dann müssen die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung ja noch abgezogen werden...

    Wäre möglich, ist hier aber weniger wahrscheinlich, da der Schuldner immer abhängig beschäftigt war und auch kein so hohes Einkommen hatte.

    Auch Altersrenten sind bei der GKV krankenversicherungspflichtig.

    http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-kr…eitrag/rentner/


    :gruebel: Was willst du mir jetzt damit sagen?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • ... dass von den auszuzahlenden Beträgen aus dem Riester-Vertrag noch die vollen Krankenkassen- und Pflegekassenversicherungsbeiträge abzuziehen sind. Und "voll" heißt "voll", weil ja kein Arbeitgeber mehr da ist. Also zur Zeit volle 19 % ungefähr.

    Soll heißen: Wenn da überhaupt noch was bei rumkommt, kann man von ganz viel Glück reden ;)

  • ... dass von den auszuzahlenden Beträgen aus dem Riester-Vertrag noch die vollen Krankenkassen- und Pflegekassenversicherungsbeiträge abzuziehen sind. Und "voll" heißt "voll", weil ja kein Arbeitgeber mehr da ist. Also zur Zeit volle 19 % ungefähr.

    Soll heißen: Wenn da überhaupt noch was bei rumkommt, kann man von ganz viel Glück reden ;)


    Ich versteh nur noch Bahnhof. Es ging doch im vorherigen um die Altersrente, nicht um die Riesterrente.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wollte keine Verwirrung stiften. Von beiden Renten gehen die Beiträge ab und man bekommt halt nur Nettorenten. Steuern gehen nicht weg, die muss der Bezieher selbst zahlen.

  • Wollte keine Verwirrung stiften. Von beiden Renten gehen die Beiträge ab und man bekommt halt nur Nettorenten. Steuern gehen nicht weg, die muss der Bezieher selbst zahlen.


    :daumenrau Da sind wir uns einig.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wegen der Altersrente: evtl. ist der Rentner privat versichert, dann müssen die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung ja noch abgezogen werden...

    Wäre möglich, ist hier aber weniger wahrscheinlich, da der Schuldner immer abhängig beschäftigt war und auch kein so hohes Einkommen hatte.

    Auch Altersrenten sind bei der GKV krankenversicherungspflichtig. http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-kr…eitrag/rentner/

    :gruebel: Was willst du mir jetzt damit sagen?

    Mein Satz war ein klein wenig krumm. Ich wollte damit sagen, daß nicht nur bei einer privaten Krankenversicherung, sonder auch bei der gesetzlichen KV vom (Alters-)Rentner Beiträge zu zahlen sind.

  • Das ist ja klar, der KV-Beitrag wird doch aber schon vor Auszahlung abgezogen, sprich bei der Nettorente ist der schon gezahlt oder hab ich das falsch im Kopf?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Das ist ja klar, der KV-Beitrag wird doch aber schon vor Auszahlung abgezogen, sprich bei der Nettorente ist der schon gezahlt oder hab ich das falsch im Kopf?

    Nicht unbedingt, meine Frau bekommt einen Zuschuß zur Krankenversicherung von der RV und überweist ihre Versicherungsbeiträge selbst. Sie ist allerdings freiwillig in der GKV weil ihr an den 9/10 Mitgliedschaft ein klein wenig gefehlt hat.

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