Säumniskosten

  • Lass uns dann bitte daran teilhaben, wie Du entschieden hast und ob Deine Entscheidung ggf. gehalten wurde. So können wir alle sukzessive unsere Wissensdatenbank anreichern...

    Ich habe 2 Gerichtsgebühren als Säumniskosten festgesetzt. Der KFB ist rechtskräftig. Die Beklagte war allerdings nicht anwaltlich vertreten.
    Das hätte aber an meiner Entscheidung natürlich nichts geändert.

    Einmal editiert, zuletzt von RoryG (4. März 2015 um 14:32)

  • Danke für die Rückmeldung, auch wenn Du die "andere" Variante gewählt hast. Bei nicht anwaltlich vertretenem Beklagten war aber auch kaum mit einer Kostenbeschwerde zu rechnen...:D

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • So ist es, eine lange Begründung konnte ich mir ersparen.
    Ich habe aber so festgesetzt, wie es meiner Ansicht nach richtig ist, wobei ich natürlich auch eine andere Auffssung akzeptieren kann.

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