Verbindung zweier Verfahren - Rechtsmittel?

  • Guten Tag zusammen;)

    Falls meine Frage hier falsch ist, bitte verschieben, das mal vorab, bin mir nämlich nicht sicher:oops:

    Wir haben einen Beschluß über die Verbindung zweier Verfahren erhalten, womit ich nicht einverstanden bin und ich bin nicht sicher, was ich jetzt genau machen muß.

    Folgender Sachverhalt:

    Gegner beantragt Mahnbescheid, Mandant legt Widerspruch ein und gibt uns als Beistand an, Abgabe an Streitgericht, Gegner zahlt GK, Az. wird vergeben, keine Anspruchsbegründung.

    Monate später reicht der Gegner Klage ein, kein Bezug auf das Mahnverfahren, kein AZ angegeben, Klage wird uns zugestellt mit neuem Aktenzeichen, wir zeigen Verteidigung an, Erwiderung folgt später.

    Jetzt der o.g. Beschluß. Ich sehe keine Verbindung, für mich handelt es sich um zwei Verfahren, nämlich ein nicht fortgesetztes Mahnverfahren und eine Klageeinreichung, also doppelte Rechtshängigkeit. Gegner hat sogar die GK für das zweite Klageverfahren eingezahlt und nun zurückgefordert.

    Oder liege ich falsch?

    Und was mache ich jetzt? Unter Bezugnahme auf den Beschluß wie oben darlegen und beantragen, daß die Kosten des Klageverfahrens dem Gegner aufzuerlegen sind?

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Zitat

    M.W. ist die Verbindung grs . unanfechtbar.

    Also Antrag auf Aufhebung der Verbindung weil .... (Sachverhalt)? Meiner Meinung nach, hätte der Gegner die Klage zurücknehmen müssen oder sie hätte zurückgewiesen werden müssen (?) da schon anhängig.

    Die wollen das unter den Teppich kehren, das sehe ich nicht ein :mad:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges


  • Jetzt der o.g. Beschluß. Ich sehe keine Verbindung, für mich handelt es sich um zwei Verfahren, nämlich ein nicht fortgesetztes Mahnverfahren und eine Klageeinreichung, also doppelte Rechtshängigkeit. Gegner hat sogar die GK für das zweite Klageverfahren eingezahlt und nun zurückgefordert.

    Oder liege ich falsch?

    Und was mache ich jetzt? Unter Bezugnahme auf den Beschluß wie oben darlegen und beantragen, daß die Kosten des Klageverfahrens dem Gegner aufzuerlegen sind?

    Naja, es kommt -gerade bei Privatparteien- schonmal vor das irgendwelchen Schreiben eingehen bei denen nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist ob diese nun eine "Anspruchsbegründung in Klageform" oder eine neue Klage darstellen sollen.
    Wenn dann nun versehentlich eine neues Verfahren angelegt wird (obwohl es nur die Anspruchsbegründung sein sollte) sehe ich ehrlich gesagt wenig aussicht auf Erfolg sich dagegen zu Beschweren wenn die beiden Verfahren verbunden werden (weil es ja von Anfang an nur "ein" Verfahren sein sollte)...
    Soviel ohne natürlich deinen Sachverhalt genau zu kennen.

  • Keine Privatperson, eine Kanzlei und wie gesagt, es wurden für beide Verfahren Gerichtskosten eingezahlt und nun für das Klageverfahren zurückgefordert.

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    Carlo Karges

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