Verkauf gegen Wohnungsrechtbestellung

  • Folgender Fall:
    Die Betreute ist mittlerweile 98 Jahre als und lebt in ihrem eigenen Haus. Pflegedienste sind seit langem involviert, alles klappt soweit. Nach Aussage der Angehörigen hat die Betreute immer den Wunsch geäußert, nicht in ein Heim zu müssen und bis zum Tod im Haus wohnen zu können. Dies hat auch über Jahre hin geklappt. Nun ist aber das Haus immer baufälliger und solche Dinge wie Verkehrssicherungspflichten nicht mehr gewährleistet. Das Geld der Betreuten reicht gerade für die häusliche Pflege, aber nicht für die erforderlichen umfangreichen Renovierungen.

    Die Betreuerin, der ansonsten handschriftliche Generalvollmacht erteilt wurde und nur für diesen Aufgabenkreis als Betreuerin eingesetzt wurde, möchte nun das Haus der Betreuten verkaufen. Sie hat einen potentiellen Käufer gefunden, der der Betreuten ein lebenslanges Wohnungsrecht einräumen würde.

    Hättet ihr Bedenken gegen dieses vorgehen und was muss ich eurer Meinung nach hinsichtlich des Wohnrechts besonders beachten?

  • Alles eine Frage der Bewertung. Bei 98 Jahren ist lebenslänglich natürlich sehr beschränkt und daher beim Kaufpreis (fast) nicht mindernd abzusetzen. Es muss auch klar festgelegt sein, was der Käufer in welcher Frist als Renovierung durchzuführen hat.
    Ich würde allerdings den Weg des Verkaufs zum Verkehrswert gegen Mietvertrag für die Betreute vorziehen, für den Vermieter unkündbar, für die Betreute normale Kündigung.
    Meine Bedenken sind allerdings: Wenn so große Renovierungen anstehen, kann die Betreute überhaupt während der Renovierung im Haus bleiben? Baulärm und Dreck, wie wird sie das verkraften?.

  • Alles eine Frage der Bewertung. Bei 98 Jahren ist lebenslänglich natürlich sehr beschränkt und daher beim Kaufpreis (fast) nicht mindernd abzusetzen. Es muss auch klar festgelegt sein, was der Käufer in welcher Frist als Renovierung durchzuführen hat.
    Ich würde allerdings den Weg des Verkaufs zum Verkehrswert gegen Mietvertrag für die Betreute vorziehen, für den Vermieter unkündbar, für die Betreute normale Kündigung.
    Meine Bedenken sind allerdings: Wenn so große Renovierungen anstehen, kann die Betreute überhaupt während der Renovierung im Haus bleiben? Baulärm und Dreck, wie wird sie das verkraften?.


    Das scheint mir ebenfalls das größte Problem zu sein.

    Für fraglich halte ich auch die Bereitschaft des Käufers, unverzüglich nach dem Erwerb mit der Sanierung zu beginnen, da sein Einzug in das Haus zeitlich noch gar nicht absehbar ist.

    Und wenn der Erwerber doch zeitnah umfassend sanieren möchte, scheitert es wohl daran, dass während dieser Zeit die Betroffene das Haus nicht bewohnen kann. Sie müsste also in eine Kurzzeitpflege und verstirbt dort eventuell und war dann nicht bis zum Ende zu Hause.

  • "Für fraglich halte ich auch die Bereitschaft des Käufers, unverzüglich nach dem Erwerb mit der Sanierung zu beginnen, da sein Einzug in das Haus zeitlich noch gar nicht absehbar ist."

    Das müsste alles sehr genau im Kaufvertrag festgelegt werden, was der Käufer sofort zu renovieren hat, egal ob Wohnungsrecht oder Miete. Problematisch dürfte beim Wohnrecht auch der Rang sein. Hier lässt sich keine Bank ein Wohnungsrecht vorgehen, auch nicht für eine 100-jährige (hatte ich kürzlich) und üblicherweise kommt der Käufer nicht ohne Finanzierung aus.

  • So...nun konnte endlich eine persönliche Anhörung vor Ort stattfinden. Betreuer und auch potentielle Käufer waren anwesend.
    Die Käufer wollen das Haus als Geldanlage erwerben und ab und zu am Wochenende mal das Landleben genießen. Meistens werden sie also nicht vor Ort sein. Es soll immer mal wieder etwas renoviert werden, genaueres - auch für die zeitlichen Pläne - konnten die Käufer nicht sagen. Dazu würden sie sich vertraglich auch nicht verpflichten wollen.

    Meiner Einschätzung nach ist das Haus nicht so renovierungsbedürftig wie ich aus der Akte angenommen hatte, sodass meines Erachtens nach die Betreute auch ohne Renovierungen dort noch gut leben könnte. Nur leider ist für die erforderliche umfangreiche Pflege kein Geld da. Das Sozialamt zahlt wegen des Grundbesitzes nichts, sodass die Betreuerin weiter an ihren Plänen festhält.

    Ich stehe der Sache recht kritisch gegenüber, weiß aber auch nicht recht, welche Alternativen die Betreuerin hätte. Wie seht ihr das?

  • Sie sagt immer nur, dass sie ja sowieso nichts mit ins Grab nehmen kann und auf jeden Fall in dem Haus bleiben möchte. Mehr wird man von ihr nicht erfahren können, zumal ihr Aussagen schon recht monoton klingen und ständig wiederholt werden.

    Einen Verfahrenspfleger bräuchte ich wohl auf jeden Fall, will den aber nur bestellen, wenn in meinen Augen zumindest die Möglichkeit einer Genehmigung besteht. (Unser LG hält die Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Zurückweisung eines Genehmigungsantrags für nicht erforderlich).

  • So, wie es sich Betreuer und Käufer vorstellen, ist es nicht zu genehmigen. Andere Vorschläge muss dir der Betreuer liefern, wenn er verkaufen will.

  • Ich halte das so auch nicht für entscheidungsreif.
    Wenn das Geld der Betroffenen nicht reicht, um künftig das Leben zu sichern, wäre ja eventuell ein Antrag auf Sozialleistungen angezeigt. Das Sozialamt trägt in solchen Fällen da doch gern eine Grundschuld ein und stellt ein Darlehen für die Sozialleistungen zur Verfügung?!
    Wäre das nicht eine Möglichkeit, um den Verkauf erst einmal zu stoppen? Wenn das Haus doch nicht so renovierungsbedürftig ist, könnte man ja argumentieren, dass diese Arbeiten noch etwas zurückgestellt werden könnten.
    Einen Verfahrenspfleger wurde ich hier auf jeden Fall hinzuziehen.

  • Ich verstehe das Prob. nicht. Ihr wollt nen Verkauf zum Fastverkehrswert und dann soll der Käufer noch renovieren?

    Es sieht doch so aus. Betroff. hat kein Geld, braucht aber, bekommt keinen Kredit, will in ihrem Haus bleiben.

    Mit dem Verkauf gegen Wohnungsrecht oder unkündbare Miete für den Käufer,ist sie flüssig, kann damit machen, was und wie sie will, renovieren und hat mehr als Grundpflege. Muss sie ins Heim und reicht das Geld nicht, ist das Haus sowieso weg.

    Selbst wenn das Sozialamt darlehensweise zahlt, kann man damit keine großen Sprünge machen. Für mehr als überleben ist nicht drin.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Die wollen doch gar nicht, warum sollten sie auch, wenn sie den (fast)vollen Wert bezahlen.

    Was passiert, wenn nichts passiert? Dann hat die Dame ein Haus im Eigentum, aber nicht mal Geld für die erforderliche umfangreiche Pflege. Die Erben oder das Soz.amt wird es mal freuen. Die Betroff. hat nix davon, notfalls muss sie raus, weil es an der Pflege fehlt und genau das will sie nicht.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Es geht mir ja daher in erster Linie darum, wie sich die Käufer in der Urkunde verpflichten müssen, gewisse Dinge zu tun.


    Also ich könnte mir vorstellen: Verkauf zum Verkehrswert und Mietvertrag mit der Betreuten. Dieser ist auf Lebenszeit der Betreuten vom (künftigen) Eigentümer unkündbar, von der Betreuten "normal" kündbar.

  • Die wollen doch gar nicht, warum sollten sie auch, wenn sie den (fast)vollen Wert bezahlen.

    Bis jetzt war seitens des Fragestellers noch gar keine Rede davon, welchen Preis die Kaufinteressenten bezahlen wollen und wie sich dieser zum Verkehrswert des Objekts verhält.

    Damit ist die Sache nicht stellungnahmereif.

  • Danke Uschi. Was ist an der Löschung deiner Meinung nach besser?

    Halte ich für beide Seiten für angemessen. Die Käufer wollen (derzeit) nicht einziehen, es stört also nicht, dass die alte Dame drin bleibt, sie erhalten eine ortsübliche Miete. Mit Mietvertrag ist die alte Dame geschützt, bis sie stirbt oder ins Pflegeheim muss. Geld hat sie ja jetzt aus dem Verkauf. Falls der Zustand des Objekts sich verschlechtert, muss bei Vermietung der Eigentümer die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand bringen.

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