Folgender Fall:
Die Betreute ist mittlerweile 98 Jahre als und lebt in ihrem eigenen Haus. Pflegedienste sind seit langem involviert, alles klappt soweit. Nach Aussage der Angehörigen hat die Betreute immer den Wunsch geäußert, nicht in ein Heim zu müssen und bis zum Tod im Haus wohnen zu können. Dies hat auch über Jahre hin geklappt. Nun ist aber das Haus immer baufälliger und solche Dinge wie Verkehrssicherungspflichten nicht mehr gewährleistet. Das Geld der Betreuten reicht gerade für die häusliche Pflege, aber nicht für die erforderlichen umfangreichen Renovierungen.
Die Betreuerin, der ansonsten handschriftliche Generalvollmacht erteilt wurde und nur für diesen Aufgabenkreis als Betreuerin eingesetzt wurde, möchte nun das Haus der Betreuten verkaufen. Sie hat einen potentiellen Käufer gefunden, der der Betreuten ein lebenslanges Wohnungsrecht einräumen würde.
Hättet ihr Bedenken gegen dieses vorgehen und was muss ich eurer Meinung nach hinsichtlich des Wohnrechts besonders beachten?