Ich hab mal eine dumme Frage... Ich habe die Kosten für eine Zurückweisung festgesetzt. dagegen kam jetzt ein Rechtsmittel..
Im August 2013 hat sich ja das Kostengesetz geändert und es gilt das GNotKG... Aber ich finde nirgends die einschlägigen Bestimmungen, die für Hinterlegungsverfahren gelten..
kann mir jemand helfen?