Verlängerung der Einzahlungsfrist

  • Der Antragsteller bittet, die ihm gesetzte Frist zur Einzahlung zu verlängern. Wie macht Ihr so etwas praktisch? Gehen müsste es meiner Meinung nach. Zwar wird der Antrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung als zurückgenommen betrachtet, das will der Antragsteller ja nicht. Reicht eine formlose Mitteilung an ihn und eine Abschrift der Mitteilung mit Kopie des Antrags an die OJK? Sonst schickt mir die OJK die Annahmeanordnung zurück und ich müsste dann ggfls. eine neue machen.

  • Gehen müsste es meiner Meinung nach.

    Wie so oft wäre die Angabe des Bundeslandes hilfreich...
    Bei uns ist es so das die Annahmeanordnung nach 6 Monaten gegenstandslos wird. Das ist eine gesetzliche Frist die nicht verlängert werden kann.

  • ...formlose Mitteilung an ihn und eine Abschrift der Mitteilung mit Kopie des Antrags an die OJK? Sonst schickt mir die OJK die Annahmeanordnung zurück und ich müsste dann ggfls. eine neue machen.

    Formlose Mitteilung an ihn und eine Abschrift der Mitteilung an die OJK genügen.

    Sollte die OJK die Annahmeanordnng schon zurückgeschickt haben, würde ich aber keine neue machen, sondern die alte wieder hinschicken.

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