Hinterlegung HS 3 ? ; StA Kosten oder Strafe ?

  • Hallo Zusammen,

    ein Sachbearbeiter von der OJK macht mich leicht wahnsinnig.

    1. Ich musste noch nie angeben, ob etwas als Strafe oder Kosten bei der StA zu buchen ist (bekomme auch nie ne Angabe von der StA) gab auch noch nie Probleme. Jetzt soll ich das auf einmal angeben. Muss ich dann immer die StA fragen bzw. ist das wirklich erforderlich? Gehe ja in den meisten Fällen von Strafen aus aber keine Ahnung...

    2. Was zum Henker ist ein HS 3 Antrag???? Ich finde den nirgendwo und der wird verlangt... ganz normale Hinterlegung von Geld in meinen Augen...

    Freue mich mal wieder über Infos :)

  • Also HS 3 als Annahmeanordnung ist mir bekannt...sollte ich wohl dazu sagen. das ist aber ja wohl kein Antrag und man schreibt immer "HS 3 Antrag".....


    NRW

  • Ich kenne das HS auch nur als Annahmeanordnung. Das HS 3 fülle ich immer aus, weil es leserlicher ist und ich keine Lust hab, alles dreimal zu schreiben. Nach Verbindung des HS 3 mit HS 1 geht der Summs an unsere Landeshauptkasse.

    Warum sollte eine Geldstrafe (oder Kosten) hinterlegt werden?

    Da müssen dir wohl deine Landsleute helfen :), vllt. bringt dich aber schon ein Anruf bei der OJK weiter ?

  • Strafe oder Kosten meine ich bei der Herausgabeanordnung, wenn durch die Polizei was hinterlegt wurde und die StA ermittelt.

    Ich wollte vorher erst mal sicher gehen, dass wir hier seid geraumer Zeit richtig denken, da ich vermute das der/die SB bei der OJK neu ist.
    Lasse mich aber sonst ja gern eines besseren belehren...

  • Bitte bedenke in deinem Fall auch, dass es keinen Hinterlegungsgrund gibt, wenn die Polizei einfach nur beschlagnahmtes/sichergestelltes Geld abgeben möchte. Dieses kann direkt durch die Zahlstelle an die OJK weiter geleitet werden. Dieses ist kein Fall der Hinterlegung ...

  • @ Marina Wie meinst du das? Bei uns kommt die Polizei, wenn sie Sicherheitsleistungen von Personen mit ausländischem Wohnsitz hat und diese eine Tat bezichtigt werden... Dann hinterlegen die die SL und in den meisten Fällen wird die dann später von der StA vereinnahmt.
    Ist das falsch?

    Aber wo du gerade sagst, man kann direkt an die OJK zahlen...
    Ich habe hier eine Akte der StA heute übersandt bekommen, ein Beschuldigter (Handel mit RAuschgift) hatte bei deR Kontrolle eine Tasche bei sich und da wurde dann Drogen und Geld entdeckt. Alles beschlagnahmt. Jetzt hat die Asservatenstelle das Geld bei der OJK eingezahlt. Es kommt die Nachricht der OJK, dass das GEld vorläufig verwahrt wird und um weitere Veranlassung gebeten wird. JEtzt kriege ich das vorgelegt.
    Aber was bitte soll ich damit???

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