Gerichtskostenrechnung und PKH-Bewilligung

  • Hallo :) ich hoffe ich bin hier richtig, ansonsten verschiebt die Frage bitte ins PKH-Fach.

    Meine Kollegin hat folgenden Fall und soll nun die Gerichtskostenrechnung erstellen - leider weiß keiner von uns nun wie diese aussehen muss:

    Laut Urteil vom 21.03.2014 trägt die Beklagte die Kosten.

    Die Streitwerte sind festgesetzt ab dem 05.11.2013 auf 4.190,97€ und ab dem 06.11.2013 auf 2.600€.

    Der Beklagten wird dann (nach dem Urteil) noch PKH für die Zeit ab dem 06.12.2013 bewilligt - am 06.12.2013 wurde auch der Antrag gestellt.

    Wie macht man hier nun die Gerichtskostenrechnung???? Wir stehen da grad ziemlich auf dem Schlauch :confused::confused::confused::confused::confused::confused:

  • Hat der Kläger bereits auf die Gerichtskosten gezahlt und ggf. welchen Betrag?
    Sind neben den Gerichtsgebühren noch weitere Gerichtskosten angefallen?

    § 9 KostVfg verweist auf die DB-PKHG. Dort ist geregelt wie zu verfahren ist.

    Wo genau liegt das Problem - in der technischen Umsetzung?

  • Also angefallen sind nur Kosten für das Verfahren im Allgemeinen und es wurde ein Vorschuss in Höhe von 438 € eingezahlt.

    Uns ist nicht klar, wie wir die PKH zu berücksichtigen haben...

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