Mahnverfahren bei PfÜb

  • hiho

    folgender Fall:

    A pfändet den angeblichen Anspruch auf "Taschengeld" des B bei C
    C als Drittschulder will aber nicht an A auskehren, warum auch immer

    jetzt stellt A den MB-Antrag bzgl der gepfändeten Forderung gegen C


    ist das machbar oder nicht - ich denke da an Drittschuldnerklage - oder ist das so möglich?

  • Warum soll das Mahnverfahren unzulässig sein? Es handelt sich um eine Geldforderung, die nicht tituliert ist und gerichtlich geltend gemacht werden soll. Das Mahnverfahren ist die schnellere, einfachere und günstigere Alternative zur Klage.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • gut die Ansicht vertrete ich auch, wir hatten hier gestern nur ein kurzes Gespräch unter Kollegen zu diesem Fall und diverse Ansichten :)

  • ...wobei ich mich hier schwer tun würde, den zu titulierenden Betrag für den Mahnantrag zu bestimmen. In der Regel laufen die Drittschuldnerklagen zunächst über eine Auskunftsstufe über die für die Bestimmung des Taschengeldanspruchs erforderlichen Daten. Das geht im Mahnverfahren nicht.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • genau das war der Kern der Diskussion: welcher Betrag eigentlich ;)


    den hat A nun aber angegeben, ob er den Anspruch in der Höhe hat, stellt das Mahngericht aber nicht fest

  • Und wie sieht es mit der doppelten Titulierung der Forderung aus? Titel Gegen B liegt vor und jetzt soll ein neuer Titel gegen C wegen genau dieser Forderung her? :gruebel:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • genau das war der Kern der Diskussion: welcher Betrag eigentlich ;)

    den hat A nun aber angegeben, ob er den Anspruch in der Höhe hat, stellt das Mahngericht aber nicht fest

    Dann ist für Dich die Sache beendet. Wie Patweazle schon ausführte kann die Drittschuldnerklage auch durch das Mahnverfahren eingeleitet werden. Gerade vor den Arbeitsgerichten beginnen Drittschuldnerprozesse relativ häufig durch Mahnanträge (bspw. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.02.1990 - 9 Sa 893/89; Brüne/Liebscher, BB 1996, 743).

    Möge C widersprechen und sich dann mit A über das Bestehen des Taschengeldanspruchs und dessen Höhe streiten.

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  • Und wie sieht es mit der doppelten Titulierung der Forderung aus? Titel Gegen B liegt vor und jetzt soll ein neuer Titel gegen C wegen genau dieser Forderung her? :gruebel:

    Die Titel betreffen doch nicht dieselbe, sondern unterschiedliche Forderungen.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Und wie sieht es mit der doppelten Titulierung der Forderung aus? Titel Gegen B liegt vor und jetzt soll ein neuer Titel gegen C wegen genau dieser Forderung her? :gruebel:


    Wenn es sich um unterschiedliche Schuldner handelt, kann es schon deswegen eigentlich keine Doppeltitulierung sein, denn Doppeltitulierung setzt nicht nur den gleichen Anspruch, sondern auch die gleichen Parteien voraus.

    Ich nehme daher an, dass Du eher ein ungutes Gefühl deswegen hast, weil auf Zahlungen mit dem neuen Titel gegen C zugleich der alte Titel des A gegen B erfüllt würde. Das ungute Gefühl ist berechtigt, führt aber nur dazu, dass B als Einwendung gegen weitere Vollstreckungsmaßnahmen des A eben die Zahlungen des C anführen kann. Ein ordentlicher Gläubiger vermerkt daher bei den Vollstreckungsmaßnahmen gegen B die laufende Abnahme seiner Forderung durch Zahlungen der C.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Bei mir bleibt ein gewisses Gschmäckle, zumal du selber das Wort "eigentlich" verwendest Andreas

    Zitat

    kann es schon deswegen eigentlich keine Doppeltitulierung sein,

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Und wie sieht es mit der doppelten Titulierung der Forderung aus? Titel Gegen B liegt vor und jetzt soll ein neuer Titel gegen C wegen genau dieser Forderung her? :gruebel:

    Nein, eben nicht.
    Es existiert ja kein Titel, in dem der Anspruch des B gegen den C verbrieft ist.
    A hat einen Anspruch gegen B. Wegen diesem pfändet er den angeblichen Taschengeldanspruch des B gegen C. Der Taschengeldanspruch selbst ist aber nicht tituliert, der PfÜb stellt keinen eigenständigen Titel dar.
    Also: Keine Doppeltitulierung.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Naja, es gibt seltene Konstellationen, bei denen trotz anderem Schuldner eine Doppeltitulierung vorliegen würde, z.B. erster Prozess gegen A, zweiter Prozess gegen B, der Erbe des A ist.

    Hier liegt aber keine solche Konstellation vor, es besteht schlicht die Notwendigkeit, einen nicht leistungswilligen Drittschuldner (der vielleicht aus gutem Grund nicht leistungswillig ist) zur Zahlung zu veranlassen. Es handelt sich damit zwar um die Vollstreckung der Ansprüche aus dem ersten Urteil, aber das ist ja bei allen Drittschuldnerklagen der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • :dankeschohabe ich auch wieder was gelernt. Heißt also für mich, ich habe nämlich auch noch eine Taschengeldpfändung offen, daß ich einen Betrag X nehme und den per MB gegen den Drittschuldner geltend mache und das Gericht prüft das nicht und wenn der DS "dumm" ist, wie das ja auch manche SC sind, dann läuft alles durch und ich gehe gegen den DS in die ZV?

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    Carlo Karges

  • Jep, würde ich so sehen. Ist der DS allerdingsweder dumm noch bequem, werdet ihr mit der Anspruchsbegründung ganz schön ins Rödeln kommen - oder ihr lasst die Anspruchsverfolgung dann einfach sausen und schreibt die Gebühren dafür ab. Natürlich sollte der Taschengeldanspruch nicht völlig den realen Boden verlassen, sonst könnte man im Extremfall über bewussten Missbrauch des Mahnverfahrens nachdenken müssen, mit der möglichen Folge der Haftung nach § 826 BGB.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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