Verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit, Kläger unterliegt vor dem VG in erster Instanz teilweise, stellt anwaltlich Antrag auf Zulassung der Berufung, Beklagter stellt anwaltlich Antrag den klägerischen Antrag abzuweisen; Berufung wird vom OV zugelassen, Kläger legt Berufung nun aber nicht ein:
Entstehen hierdurch Gerichtskosten?
Wer trägt die beiderseits außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten und wie hoch sind diese? Jeweils 1,6 Gebühren?