Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall hier liegen, bei dem ich nicht weiter komme. Meine Kollegen sind erkrankt. Evtl. sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr:
Klage auf Zahlung von 494,00 € Hauptforderung und einer 1,3 Geschäftsgebühr in Höhe von 58,50 € (neue Gebührentabelle zu Grunde gelegt).
Auf diese Geschäftsgebühr hat der Beklagte 32,50 € gezahlt.
Tituliert wurden 164,00 € Hauptforderung nebst einer 1,3 Geschäftsgebühr in Höhe von 32,50 € (hier hat der Richter die alte Gebührentabelle benutzt..).
In welcher Höhe muss ich denn die Geschäftsgebühr nun auf die Verfahrensgebühr anrechnen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!