Streitwert Arbeitsrecht außergerichtlich

  • Sorry, aber ich hab echt große Probleme mit Streitwerten im Arbeitsrecht :(

    RA macht für seinen Mandanten (Arbeitnehmer) außergerichtlich geltend: Erteilung eines Zwischenzeugnisses, Zahlung einer Abfindung von € 2.000,00 und Abgeltung von 5 Tagen Resturlaub. Bruttomonatslohn = 900,00 €.

    Kann mir da jemand von euch den Streitwert verraten?

    Vielen Dank und LG

    Julinda

  • Keine Sorge, das ist leicht:

    Zwischenzeugnis: nach I 25.2 und 3 Streitwertkatalog, falls qualifuziertes Zwischenzeugnis: Wert = 1 Bruttomonatsgehalt, der Rest der Ansprüche wie beziffert einfach brutto dazu zählen.

    Aber inhaltliche Frage:

    Wie soll das gehen, Urlaubsabgeltung zusammen mit Zwischenzeugnis? Urlaubsabgeltung setzt zwingend Ende des Arbeitsverhältnisses voraus, dann verlangt man Schlusszeugnis. (Übrigens: Zwischen- UND Schlusszeugnis hintereinander verlangt: trotzdem Wert 1 Bruttomonatsgehalt.)

  • Hallo Valerianus! Erstmal vielen vielen Dank :)

    Da ging es irgendwie um eine Betriebsaufgabe. Der AN, konnte, da derzeit krank, seinen Resturlaub nicht mehr nehmen.

    Also Zeugnis = 1 x Bruttolohn, + Abfindung beziffert + Urlaubsabgeltung? Nur: Wie berechne ich die Urlaubsabgeltung für 5 Tage? 900,00 : 30 x 5?

    Vielen vielen Dank

    Julinda :)

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