Klage nach altem Recht Widerklage nach neuem Recht

  • Hallo
    folgender Fall:
    Klage über 17000 EUR wird im Juli 2013 eingereicht (altes Recht). Beklagter erhebt Widerklage gegen Kläger und Drittwiderbeklagte in Höhe von 1000,00 EUR nach dem 1.8.2013, also neues Recht. Jetzt frage ich mich, wie ich die Gebühren berechne. Die Erhöhungsgebühr aus 1000,00 EUR nach dem neuen Recht ist klar. Da es durch die Widerklage keinen Gebührensprung gibt: VG und TG nur nach altem Recht? Und - theoretisch gefragt - wenn es durch die Widerklage einen Gebührensprung gegeben hätte, wie wären dann die Gebühren zu berechnen?

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